Oberstes italienische Gericht hebt Urteil gegen Asbest-Produzent auf

Oberstes italienische Gericht hebt Urteil gegen Asbest-Produzent auf

Das italienische Kassationsgericht hat am gestrigen Mittwoch das Urteil gegen den Schweizer Unternehmer Stephan Schmidheiny aufgehoben, der durch seine Asbestfabriken Eternit für den Tod von hunderten Menschen schuldig erklärt worden war. Grund für die Aufhebung des Urteils war, dass der Tatbestand seit 1998 verjährt war. Denn das Unternehmen war damals seit 12 Jahren bankrott.

Die Opfer erklärten sich erstaunt über das Urteil. 2012 war der Unternehmer in erster Instanz zu 16 Jahren Haft verurteilt, in der Berufungsinstanz 2013 wurde die Haftstrafe sogar auf 18 Jahren angehoben.

Dieser Prozess galt laut Euronews als der grösste Asbestprozess weltweit. Rund drei Tausend ArbeiterInnen und AnwohnerInnen der drei Eternitwerke starben, weil sie Asbest ausgesetzt wurden.