Asbest-Fabrikant bekommt in Italien Strafschärfung in zweiter Instanz

Asbest-Fabrikant bekommt in Italien Strafschärfung in zweiter Instanz

Nicht 16 sondern 18 Jahre Haft ist das Urteil eines Turiner Berufungsgericht gegen den Schweizer Asbest-Fabrikanten , den ehemaligen Eternit-Miteigentümer Stephan Schmidheiny. Das Gericht hatte ihn und den früheren belgischen Eternit-Manager Louis de Cartier de Marchienne wegen des Todes von rund 3'000 Arbeitern und Anwohnern der italienischen Eternit-Werke für schuldig befunden. Das Verfahren gegen de Cartier wurde eingestellt, nachdem der Angeklagte im Mai verstorben war.
Die beiden Manager des Asbest-Unternehmens Eternit standen seit Dezember 2009 in Turin vor Gericht. Die ca. 3000 asbestbedingte Todesfälle und 833 registrierte Krankheitsfälle allein in Italien waren der Hintergrund des Verfahrens gegen den Schweizer Milliardär Stephan Schmidheiny und seinen (jetzt verstorbenen) belgischen Kollegen Jean-Louis de Cartier. Die Turiner Staatsanwaltschaft warf den beiden Angeklagten vor, zwischen 1966 und 1986 Sicherheitsvorkehrungen im Umgang mit dem krebserregenden Stoff Asbest vernachlässigt zu haben, obwohl die Gefahren bekannt waren. Zu erwarten ist das Schmidheiny weitere Rechtsmittel einlegt und die Schweiz seine Auslieferung verweigert.