Nicht lange Fackeln - Pforzheimer Ermittlungsbehörden treten nach

Nicht lange Fackeln - Pforzheimer Ermittlungsbehörden treten nach

x1.jpg

Bis zu 450 AntifaschistInnen beteiligten sich an den direkten Gegenaktionen
Lizenz: 
Public Domain
Quelle: 
nonazis23feb.blogsport.de

Die Polizei geht weiter gegen AntifaschistInnen im Umfeld des jährlichen Pforzheimer Naziaufmarsches vor. Dabei versucht sie wiederholt, die Opfer von Polizeigewalt zu kriminalisieren.

Nachdem es am 23. Februar 2015 einigen AntifaschistInnen gelungen war, in Sicht- und Rufweite der Nazimahnwache auf dem Pforzheimer Wartberg zu gelangen, zog eine Demonstration von diesem in die Innenstadt. Dort wurde sie von der Polizei auf die Rückseite des Bahnhofs gelotst. Hier bedrängten Greiftrupps des BFE die auf dem Nachhauseweg befindlichen DemonstrantInnen und versuchten offensichtlich zu provozieren, indem sie sich immer wieder durch die Menge drängten und schubsten.

Als sich eine lose Gruppe aus 10 Personen von dem aufgeheizten Geschehen entfernte und die Heimreise antreten wollte, wurden sie von einem BFE-Trupp verfolgt. Die Polizei riegelte plötzlich ohne ersichtlichen Grund von vorne die Seitenstraße ab. Von hinten kam die BFE-Einheit angelaufen und rammte den Antifaschisten mit Schulter und Kopf gegen die Hauswand. Der verletzten Person wurden sofort die Handgelenke mit Schmerzgriffen verdreht und sie wurde über eine viertel Stunde bis zum Abtransport in dieser Position gebückt stehend, von zwei BFElern fixiert, obwohl die Person klar erkennbar am Kopf verletzt war, Schwindelerscheinungen hatte und das Gleichgewicht nicht mehr halten konnte. Trotz der Hilferufe wurde der Antifaschist anschließend liegend, mit dem Kopf auf den Boden eines Polizeiautos gepresst, abtransportiert. Vorgeworfen wurden ihm Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.  

Der für die Polizei nicht sehr erfreulich verlaufene Tag auf dem Wartberg, scheint für sie Anlass genug gewesen zu sein, ihren Frust an abreisenden AntifaschistInnen auszulassen. Da sie bei der Personalienfeststellung offensichtlich nicht in der Lage waren, angeblich verdächtige Personen zu ermitteln, mussten sie sich die Legitimation für diese Maßnahme im Nachhinein schaffen.

Gegen den darauf folgenden Strafbefehl in Höhe von 900 Euro legte der Angeklagte Widerspruch ein. Vor dem Amtsgericht Pforzheim findet deshalb am Montag, den 11.01. der Prozess statt. Nicht etwa gegen die gewalttätigen Polizeibeamten, sondern gegen den verletzten Antifaschisten, der eine Gehirnerschütterung davon trug.

Bei den Protesten gegen die jährlich stattfindende Nazimahnwache in Pforzheim beteiligten sich 2015 mehr als 450 AntifaschistInnen an verschiedenen Aktionen. Damit sollte auch ein Zeichen gegenüber der Stadt Pforzheim gesetzt werden, die zum wiederholten Male lieber eine eigene Gedenkveranstaltung zur Bombardierung der Stadt durch die Alliierten im 2. Weltkrieg durchführte, statt das jährliche Spektakel der Nazis effektiv zu verhindern.