Nach Verlusten entfernt der Kurznachrichtendienst Twitter eine Privatsphären-Option

Nach Verlusten entfernt der Kurznachrichtendienst Twitter eine Privatsphären-Option

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Im dritten Quartal von 2019 hat der Kurznachrichtendienst Twitter in seinem Quartalsbericht finanzielle Verluste gemeldet. Eine Meldung welche die Aktien um 20 % sinken ließ und nun im April 2020 zu einem kleinen Pop-Up-Fenster bei Twitter-Nutzenden führte. Darin informierte Twitter darüber, das die Kontrolle die Nutzer*innen haben über welche Daten mit Geschäftspartnern von Twitter geteilt werden sich geändert habe. Soweit im klassisch-kryptischen AGB-Stil der Datensammelplattformen generell. Doch dahinter verbirgt sich eine gravierende Veränderung: In Zukunft ist die Option, mit der Nutzer*innen Twitter erlauben, dass zusätzliche Informationen mit Geschäftspartnern geteilt werden standardmäßig aktiviert. Aus dem freiwillig anklicken ist nun ein aktives deaktivieren geworden. Zumindest außerhalb von Europa. Im Geltungsbereich der europäischen Datenschutzgrundverordnung bleibt diese Option wie gehabt.

Doch es ist nicht so leicht, wie einfach die Option zu deaktivieren. Den 2019 hatte Twitter festgestellt, das diese damals neu eingeführte Einstellung keinen Effekt hatte. Die 2018 eingeführte Datenschutzeinstellung hat auf Grund eines Fehlers im System nicht gewirkt und Daten wurden trotzdem, vor allem mit Werbeunternehmen, geteilt. Als dieser Fehler 2019 behoben wurde, stellte das Unternehmen schnell fest, dass die Werbeunternehmen ohne diese Daten weniger Interesse an Geschäftsbeziehungen mit Twitter haben, deshalb auch die Einbusen im Umsatz und sinkenden Aktienkurs.

Darauf folgte eine schnelle Kurskorrektur, doch statt die Option rückgängig zu machen, wurde der Umfang der betroffenen Daten geändert. Die Option Daten an Geschäftspartner zu übermitteln wurde beschränkt. Die Übermittlung von Informationen über die Interaktionen mit geschalteter Werbung wird nun trotz Deaktivierung weiterhin geschehen, lediglich die mit Facebook und Google geteilten Geräteinformationen und Cookies werden nun von der Option deaktiviert.

Nutzende außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO können damit dem finanziell profitablen Datenaustausch zu Werbezwecken also nicht mehr widersprechen, lediglich einen kleinen Teil des gemeinsamen Trackings durch Facebook, Google und Twitter.

Für Nutzende im Geltungsbereich der DSGVO, den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, bleibt es dabei, dass die Option das Teilen mit Werbeunternehmen ermöglicht, wenn aktiviert und das Teilen von Trackingdaten mit Facebook und Google nicht stattfindet.

Hinter dieser kleinen Änderung in der Funktionsweise stecken mehrere Beobachtungen, zum einen sind die finanziellen Einbusen von Twitter durch weniger Datenverkauf offenbar extremst gefährlich für das Unternehmen. Dies zeigt wie abhängig das Geschäftsmodell von Twitter von den Nutzer*innendaten ist. Zum anderen zeigt sich, das eine effektive Datenschutzgesetzgebung tatsächlich dieser Datensammelei Einhalt gebieten kann...jedoch nur für IP-Adressen von Geräten die dem Geltungsbereich zugeordnet werden und für Daten, die die Regierungen als sensibel genug eingestuft haben.