Datenschutz für Geflüchtete: Massenüberwachung, "ausprobiert an den Schwächsten"

Massenüberwachung, "ausprobiert an den Schwächsten"

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Bild: www.campact.de
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Das sogenannte Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht ist seit 29. Juli in Kraft. Es erlaubt unter anderem die Verlängerung der Abschiebegewahrsams auf 10 Tage und eine Abschiebung ohne vorherige Ankündigung für Menschen, die vermeintlich falsche Angaben zu ihrer Identität machen und die Mitwirkung an der Beseitigung von Ausreisehindernissen verweigern – sich also nicht aktiv an der eigenen Abschiebung beteiligen. Kritisiert wurde das ganze unter anderem von Amnesty International, der AWO und Pro Asyl, aber auch von der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff.

Ihre Beschwerde galt vor allem einem besonders umstrittenen Punkt. Das Gesetz sieht nämlich auch vor, dass von Geflüchteten verlangt werden kann, ihre Handys und Laptops auslesen und die Daten vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge speichern zu lassen. Diese Daten können dann zur Feststellung der Identität genutzt werden.

Wir haben mit Friedemann Ebelt von Digitalcourage e.V. über diese Neuregelung gesprochen.