EU-Gericht bestätigt: Marine Le Pen muss 300.000 Euro wegen Scheinbeschäftigung zurückzahlen

Marine Le Pen muss 300.000 Euro wegen Scheinbeschäftigung zurückzahlen

Marine Le Pen muss 300.000 Euro an das Europäische Parlament wegen Scheinbeschäftigung zurückzahlen. Das entschied ein EU-Gericht am Dienstag in Luxemburg. Es wies damit eine Beschwerde der ehemaligen rechtsradikalen Europaabgeordneten ab und bestätigte einen entsprechenden Beschluss des Europäischen Parlaments.

Die ehemalige Europaabgeordnete und Parteichefin des jüngst umbenannten Front National wird verdächtigt, eine Parteifreundin als angebliche Parlamentsassistentin scheinbeschäftigt zu haben. Marine Le Pen habe nicht glaubhaft machen können, dass diese Assistentin tatsächlich irgendeine Arbeit für sie geleistet hätte, so der Europäische Gerichtshof. Sie hatte bei der Anhörung sogar selbst zugegeben, dass sie keine Tätigkeit dieser Assistentin nachweisen könne, die in irgendeiner Weise mit Aufgaben der Parlamentsassistenz zu tun habe.

Der EU-Antibetrugsbehörde zufolge sei diese Assistentin für reine Parteiaufgaben bezahlt worden. Kurzum: Marine Le Pen habe eine Parteifunktionäre mit Mitteln des Europäischen Parlaments finanziert. Die 300.000 Euro, die sie von 2010 bis 2016 für diese Assistentin ausgab, muss sie nun zurückzahlen.

Marine Le Pen darf diese gerichtliche Entscheidung von gestern noch vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten.

(mc)