Leichter Kreuze auf als abgehängt

Leichter Kreuze auf als abgehängt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) gegen den bayerischen "Kreuzerlass" zurückgewiesen. Ein erlass des Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder aus dem Jahr 2018 besagt, dass im Eingangsbereich öffentlicher Gebäude in Bayern ein Kreuz gut sichtbar anzubringen sei, wogegen unter anderem argumentiert wird, dass dies gegen die Neutralität des Staates gegenüber dem religiösen Bekenntnis (sofern vorhanden) und mithin gegen die Religionsfreiheit verstoße, die auch für den Freistaat Bayern gelte. Das Gericht hat noch keine genaue schriftliche Begründung vorgelegt. Aus der Pressemitteilung des Gerichtes lässt sich jedoch schließen, dass es anders als noch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wohl die Argumentation der Bayerischen Landesregierung übernommen hat, wonach es sich beim Kreuz um kein christliches Symbol handele - Wer außer den Bischöfen denkt auch sowas? - sondern um ein Zeichen der kulturellen Identität Bayerns. Radio Dreyeckland sprach mit Assunta Tammelleo, Vorsitzende des bfg München. So viel sei bereits verraten: es geht weiter.

jk