Kein Sicherheitsrabatt für CO2-Speicher

Kein Sicherheitsrabatt für CO2-Speicher

In Kürze wird der Bundestag über ein »Gesetz zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid« entscheiden. Darin sollen die Rahmenbedingungen gesetzt werden für den möglichen zukünftigen Einsatz von Technologien, um CO2 in Kohlekraftwerken abzuscheiden und in tiefen geologischen Schichten zu lagern (sogenannte CCS-Technologie).
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Haftung der Betreiberfirmen auf maximal 30 Jahre zu begrenzen und anschließend die Verantwortung und die Kosten dem Staat - also der Allgemeinheit - aufzubürden.
Das erinnert an den Skandal um das Atommülllager Asse II - obwohl dort vorwiegend Abfälle aus Atomreaktoren der großen Energiekonzerne in Deutschland lagern, zahlt die Allgemeinheit für die Schäden...
Wir sprachen mit Stefanie Langkamp vom deutschen Naturschutzring (DNR) über CCS und die Kritik an dem GesetzesvorschlagDownload