Kann die Polizei jeden, der vorbeikommt einfach mal kontrollieren?

Kann die Polizei jeden, der vorbeikommt einfach mal kontrollieren?

Am Rande einer Fahrkartenkontrolle, kontrollierte die Freiburger Polizei auch einen Passanten an der Straßenbahnhaltestelle, obwohl es offenbar keinen speziellen Verdacht gegen ihn gab. Zähneknirschend mag das schon mancher bis zur der Durchsuchung seiner Tasche erlebt haben. Mitsamt aus der Luft gegriffenen Ausreden, der eingesetzten BeamtInnen. Der Arbeitskreis kritischer Juristinnen und Juristen sieht keine rechtliche Grundlage für dergleichen Anlasslose Kontrollen und reiht sie in das Bild einer Stadtpolitik ein, die immer repressiver wird (Einführung des Kommunalen Vollzugsdienstes, verdachtsunabhängige Kontrollen an vorgeblichen "Kriminalitätsschwerpunkten"). Der Anwalt des betreffenden Passanten, Thorsten Deppner möchte nun die Frage, ob die Freiburger Polizei nach Landesrecht Kontrollen durchführen darf, die so nach dem Bundesrecht nicht möglich wären, dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorlegen.