Körperverletzung oder nicht? Staatsanwaltschaft brütet noch

Körperverletzung oder nicht? Staatsanwaltschaft brütet noch

Wie der wieder genesene OStA Dr.Maier auf Nachfragen von Radio Dreyeckland erklärte, hat die Staatsanwaltschaft Freiburg noch keine abschliessende rechtliche Entscheidung getroffen, ob die von Polizeikräften in 1,5 m Abstand angeblich mit geeeichten Messgeräten gemessenen Schalldrücke, die die Sambagruppe beim deutsch-französischen Gipfel als Protest an die Öffentlichkeit bringen wollte, überhaupt zu einer Anklage wegen (versuchter) Körperverletzung führen führt. Weder sei rechtlich bewertet , ob der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt sei, noch ob, wenn der objektive Sachverhalt gegeben sei, dieser auch rechtswidrig ist,weil im Zusammenhang mit einer (den Schalldruck?) rechtfertgenden Demonstration erfolgt.

Bis Mitte nächster Woche sei aber wohl mit einer Entscheidung zu rechnen.