Keine Anzeigen der VAG wegen Fahren ohne Fahrschein!: Interview mit dem Arbeitskreis kritische soziale Arbeit

Interview mit dem Arbeitskreis kritische soziale Arbeit

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Werden Personen beim „Fahren ohne Fahrschein“ erwischt, steht nicht nur ein „erhöhtes Entgelt“an. Sie müssen zusätzlich mit einer Anzeige rechnen, da das „Fahren ohne gültigen Fahrschein“ als „Erschleichen von Leistungen“ gilt, was in den meisten Fällen mit einer Geldstrafe bestraft wird.

Kann die Geldstrafe nicht bezahlt werden und die Strafe auch nicht durch gemeinnützige Arbeit abgeleistet werden, wird eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet. Das bedeutet konkret: Wer weder bezahlen noch arbeiten kann, muss ins Gefängnis.

Der Arbeitskreis kritische soziale Arbeit fordert deswegen in einem offenen Brief an die Gemeinderät*innen eine Entkriminalisierung von Armut, indem auf Strafanzeigen beim Fahren ohne Fahrschein verzichtet wird und fordert andere Menschen dazu auf, eine E-Mail an die Fraktion des Gemeinderats zu schicken.

Radio Dreyeckland konnte mit einem Mitglied des aks zu den Hintergründen des offenen Briefes und der E-Mail Aktion sprechen.