Ignoriert Freiburger Polizei Urteil des Bundesverfassungsgericht?: Großkontrollen, gefährliche Orte und Kameraüberwachung rechtlich fragwürdig.

Großkontrollen, gefährliche Orte und Kameraüberwachung rechtlich fragwürdig.

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Die Großkontrolle der Freiburger Polizei und der VAG am 24. April 2017 war rechtswidrig. Das entschied das Freiburger Verwaltungsgericht kürzlich. Die von der Freiburger Polizei vorgelegten Daten reichten dem Gericht nicht aus, um zu bestätigen, dass das Bermudadreieck und die untere Bertoldsstraße tagsüber „gefährliche Orte“ sind. Somit hatte die verdachtsunabhängige Kontrolle keine Rechtsgrundlage. Nun stellt damit auch die Frage, ob die durch die Stadt Freiburg geplante Kameraüberwachung dieser Orte im Rahmen der „Sicherheitspartnerschaft“ auch rechtswidrig sein könnte. Über diese Frage, die Bedeutung des Verwaltungsgerichtsurteils und die Konstruktion von gefährlichen Orten haben wir mit Roland Hefendehl, Professor am Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Freiburg, gesprochen. Er war vom Kläger als Sachverständiger für den Verwaltungsgerichtsprozess geladen.