Grüne fordern vom Bund Rehabilitierung der Opfer des Paragrafen 175. Landtag wird mit eigener Initiative vorangehen

Grüne fordern vom Bund Rehabilitierung der Opfer des Paragrafen 175. Landtag wird mit eigener Initiative vorangehen

Die Grünen im Landtag fordern den Bund auf, dem Beispiel Baden-Württembergs und weiterer Länder bei der Rehabilitierung verfolgter Homosexueller zu folgen. "Es ist ein nicht hinnehmbarer Skandal, dass in Deutschland weiterhin Männer mit dem Stigma leben müssen, vorbestraft zu sein, nur weil sie schwul sind", erklären Uli Sckerl, parlamentarischer Geschäftsführer und Jürgen Filius, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion. Gemeinsam mit grünen Innen- und Rechtspolitikern aus allen 16 Bundesländern haben Sckerl und Filius zum 45-jährigen Jahrestag der Aufhebung der generellen Strafbarkeit von Homosexualität einen Aufruf an die Bundesregierung unterzeichnet, die Opfer der menschenrechtswidrigen Strafverfolgung nach § 175 StGB und anderer einschlägiger Bestimmungen zu rehabilitieren und zu entschädigen. 2002 wurden zwar die unter der NS-Diktatur nach § 175 Verurteilten gesetzlich rehabilitiert. Für die Opfer der gleichlautenden antihomosexuellen Sondergesetze nach 1945 steht dieser Schritt noch aus. Auf Landesebene wird der Landtag voraussichtlich im Herbst einen von den Grünen initiierten Antrag zur "Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Männer" beraten. Dieser sieht neben einer Entschuldigung auch konkrete Maßnahmen vor - beispielsweise die Unterstützung der Betroffenen bei der Bewältigung der Folgen, insbesondere eine Begleitung im Fall von Traumatisierung vor sowie möglicherweise eine Entschädigung für Zeiten von Strafhaft.