Europäisches Parlament kritisiert Erklärungen der ungarischen Regierung zur Todesstrafe und zum Thema Migration

Europäisches Parlament kritisiert Erklärungen der ungarischen Regierung zur Todesstrafe und zum Thema Migration

In einer Entschliessung verurteilen die Europaabgeordneten die wiederholten Erklärungen von Premierminister Viktor Orban über eine mögliche Wiedereinführung der Todesstrafe in Ungarn. Eine solche Wiedereinführung verstösse gegen EU-Verträge und die Grundrechtecharta. In diesem Fall könnte sich die ungarische Regierung einem Strafverfahren aussetzen und ihre Stimmrechte im Rat der Europäischen Union verlieren.

In der Entschliessung kritisiert das Europäische Parlament auch die sogenannte "nationale Befragung" der ungarischen Bevölkerung zum Thema Migration, welche im Mai von der Regierung angestossen wurde. Eine Befragung der Öffentlichkeit sei zwar "ein wichtiges und wertvolles Mittel von Regierungen bei der Ausarbeitung politischer Massnahmen", aber Inhalt und Sprache dieser Befragung seien "in höchstem Masse irreführend, mit Vorurteilen behaftet und unausgewogen", so die Entschliessung. Insbesondere kritisieren die Europaabgeordneten, dass die Befragung einen direkten Bezug zwischen Migration und der Bedrohung für die Sicherheit herstelle.

Das Europäische Parlament forderte die EU-Kommission dazu auf, unverzüglich die Menschenrechtslage in Ungarn zu bewerten und jährlich über Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in der EU zu berichten. Eine Mehrheit von 362 Europaabgeordneten stimmte für die Entschliessung, bei 247 Gegenstimmen und 88 Enthaltungen. Orbans Partei Fidesz sitzt im Europäischen Parlament gemeinsam mit den Europaabgeordneten von CDU und CSU in der Fraktion der Europäischen Volkspartei.