Europäischer Gerichtshof weist Klage gegen Umsiedlung von Asylbewerbern zurück

Europäischer Gerichtshof weist Klage gegen Umsiedlung von Asylbewerbern zurück

Der Europäische Gerichtshof hat am gestrigen Mittwoch die Klage von Ungarn und der Slowakei gegen die Umverteilung von Asylbewerbern abgewiesen. In keinem einzigen Punkt gab er den beiden Regierungen recht.

In der Sache ging es um die Entscheidung der Innenminister der EU-Mitgliedstaaten von 2015 zu dem, was der Europäische Gerichtshof in seiner Pressemitteilung als "Migrationskrise" und als "massiver Zustrom von Migranten" bezeichnet. Um Griechenland und Italien bei der Bewältigung der Verfahren zu unterstützen, hatte sich eine Mehrheit der Innenministerinnen der EU-Mitgliedstaaten darauf geeinigt, vorübergehend und verpflichtend 120.000 Asylbewerberinnen EU-weit umzuverteilen. Davon hätten Ungarn und die Slowakei einen kleinen Bruchteil übernehmen müssen. Ungarn, die Slowakei, Tschechien und Rumänien hatten gegen diese Entscheidung gestimmt.

Die Regierungen Ungarns und der Slowakei, unterstützt von Polen, hatten anschliessend gegen diese vorübergehende und verpflichtende Massnahme geklagt. Sie zweifelten daran, dass das Entscheidungsverfahren rechtmässig war, und daran, dass die Massnahme angemessen und notwendig für die Bewältigung der "Migrantenkrise" war.

In seinem gestrigen Urteil bestätigte der Europäische Gerichtshof, dass die Massnahme rechtmässig getroffen wurde. Es handele sich nicht um einen gesetzgebenden Akt, sondern um eine vorübergehende Massnahme für eine Ausnahmesituation, die von den EU-Verträgen erlaubt ist. Zu diesem vorübergehenden Charakter zähle, dass der Umfang begrenzt sei. Und das sei im Fall der Umverteilung von 120.000 Menschen innerhalb von 2 Jahren der Fall.

Als Antwort auf die Kritik, wonach die Massnahme keine wirksame Antwort auf die damalige Situation darstellte, erinnerte der Europäische Gerichtshof daran, dass die geringe Anzahl an Umsiedlungen an der "mangelnden Kooperation bestimmter Mitgliedstaaten" lag.

Trotz der abgewiesenen Klage könnten sich Ungarn und die Slowakei mit ihrer flüchtlingsfeindlichen Haltung durchsetzen. Unter anderem auch, weil die vorübergehende Umsiedlung von Flüchtlingen bis zum 26. September 2017 erfolgen sollte und das Urteil erst drei Woche vorher fiel.

(mc)