Europäischer Gerichtshof: Generalanwalt hält Fluggastdatenabkommen mit Kanada für unvereinbar mit den Grundrechten

Europäischer Gerichtshof: Generalanwalt hält Fluggastdatenabkommen mit Kanada für unvereinbar mit den Grundrechten

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat sich am gestrigen Donnerstag dagegen ausgesprochen, dass die EU-Institutionen dem Abkommen mit Kanada zur Speicherung von Fluggastdaten in seiner jetzigen Form unterzeichnen. Eine Reihe von Massnahmen in diesem Abkommen seien unvereinbar mit den Grundrechten.

Das Abkommen begrenze nicht genug die Fälle, in denen die EU und Kanada diese personenbezogenen Daten auswerten, nutzen oder an weitere Organisationen oder Staaten weitergeben dürfen. So befürchtet der Generalanwalt, dass diese Daten auch für ganz andere Zwecke genutzt würden, als das ursprüngliche Ziel des Abkommens, den Terrorismus und gravierende internationale Verbrechen zu bekämpfen. Auch die maximale Dauer für die Speicherung der Daten sei mit fünf Jahren zu hoch. Allgemein sieht der Generalanwalt die Notwendigkeit, ein gerechtes Gleichgewicht zu finden zwischen öffentlicher Sicherheit und dem Recht auf Datenschutz und Privatleben.

Das Europäische Parlament hatte den Europäischen Gerichtshof gebeten zu prüfen, ob dieser Abkommen mit EU-Recht vereinbar ist. Erst danach wollen die Europaabgeordneten über seine Ratifizierung entscheiden. Die Meinung des Generalanwalts ist nicht bindend für den Europäischen Gerichtshof, aber oft folgen die Richterinnen dieser Meinung.