BDA und Wirtschaftsminister kündigen an europäische Rechtsprechung nicht umzusetzen: EuGH sieht Arbeitszeitdokumentation durch Unternehmen vor

EuGH sieht Arbeitszeitdokumentation durch Unternehmen vor

Der europäische Gerichtshof in Luxembourg

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Zairon, Luxembourg Europäischer Gerichtshof 2, CC BY-SA 3.0

Wenn man diese Tage liest, dass der "Bund deutscher Argeitgeber" (BDA) zusammen mit dem Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) davor warnen wieder die Stechuhr in Betrieben einzuführen, frägt man sich unweigerlich, warum die Digitalisierung gerade vor Arbeitszeiterfassungsmodellen halt machen sollte.

Sowohl der Wirtschaftsminister, als auch der BDA bedienen sich, in bester populistischer Manier, eines Frames, der die Vorgaben des europäischen Gerichtshofs als unvereinbar mit den "Sachzwängen" unternehmerischen Wirtschaftens darstellen soll.

Dabei wäre das Urteil vom 14. Mai 2019, welches auf Initiative spanischer Gewerkschaften gefällt wurde, eine Chance Europa sozialer zu gestalten. Bei der Umsetzung sind auch deutsche Gewerkschaften in der Pflicht; doch bisher sind die Reaktionen dazu eher verhalten.

Darüber hat Radio Dreyeckland mit dem Rechtsanwalt Rolf Geffken von der Kanzlei Rat & Tat gesprochen.