EuGH hält Investorenschutz bei CETA für rechtens

EuGH hält Investorenschutz bei CETA für rechtens

Das Gerichtssystem für Investoren im Handelsabkommen CETA ist mit dem europäischen Recht vereinbar. Zu dieser Einschätzung kam der Europäische Gerichtshof am Dienstag. Die belgische Regierung hatte im Jahr 2017 das höchste Gericht der Europäischen Union beauftragt, sich mit dem Investorinnenschutz im Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada zu befassen.

Die belgische Regierung hatte Zweifel gegen das Gerichtssystem für Investorinnen geäussert. Sie sah darin die Hoheit des Europäischen Gerichtshofs bei der Deutung des EU-Rechts bedroht. Sie wollte vom Europäischen Gerichtshof ausserdem wissen, ob dieses System dem Grundsatz der Gleichbehandlung gerecht werde. Schliesslich fragte sie, ob dieses Gerichtssystem als unabhängig und unparteiisch gelten könne.

Vor dem Abschluss der Handelsverhandlungen mit Kanada hatte es in der EU Proteste und öffentliche Kritik am damals geplanten Handelsabkommen mit den USA gegeben. Besonders umstritten waren die vorgesehenen privaten Schiedsgerichten. Solche Schiedsgerichte tagen privat und geheim, ihre Entscheidungen können nicht angefochten werden und sie sind nur zugänglich für Investoren.

Unter dem öffentlichen Druck wurden die privaten Schiedsgerichte im Handelsabkommen mit Kanada durch ein neues Konstrukt ersetzt, ein Gerichtssystem für Investitionen namens ICS. Dieses Gerichtssystem soll mit echten Richtern besetzt werden und eine Berufungsinstanz vorsehen. Es bleibt aber weiterhin ein Sondergerichtsystem für Investorinnen.

(mc)