EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden zu Sozialleistungen an EU-Ausländer

EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden zu Sozialleistungen an EU-Ausländer

EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden zu Sozialleistungen an EU-Ausländer Angesichts der populistischen Debatte um die sogenannte Armutszuwanderung aus Bulgarien und Rumänien versucht die EU-Kommission, die Vorgaben der EU klarzustellen. EU-Arbeitskommissar Lazlo Andor kritisierte, es habe – Zitat - „sehr viele fehlerhafte Veröffentlichungen“ der Medien gegeben. Es stimme beispielsweise nicht, dass Brüssel von den Staaten fordere, vom Tag der Einreise an Sozialhilfe zu zahlen. Vielmehr poche die Kommission auf Einzelfallprüfungen und wende sich gegen diskriminierende nationale Regelungen. Die Vorgaben der EU sollen mit dem gestern vorgestellten Leitfaden der Kommission  nun transparenter werden. So wird darin unter anderem klargestellt, dass nicht-erwerbstätige Personen in dem Mitgliedstaat anspruchsberechtigt sind, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Auch werden die Kriterien dargelegt, an denen sich dieser „gewöhnliche Aufenthalt“ bemisst. Neben der konservativen britischen Regierung hatte sich vor allem die bayerische CSU mit populistischen Tönen gegen den angeblichen „Missbrauch“ der Freizügigkeit profiliert. Angesichts der bevorstehenden bayerischen Kommunalwahlen im März und dem britischen Referendum über den Verbleib in der EU, bezweifeln Beobachter_innen, dass der Leitfaden der EU-Kommission zu einer Versachlichung der Debatte beitragen kann. Cornelia Ernst, Europa-Abgeordnete der Partei "Die Linke" glaubt trotzdem an eine positive Wirkung des Leitfadens der Kommission: