Entscheidung über Wiederaufnahme der Ermittlungen zum Anschlag auf das Münchner Oktoberfest steht bevor

Entscheidung über Wiederaufnahme der Ermittlungen zum Anschlag auf das Münchner Oktoberfest steht bevor

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung will die Bundesanwaltschaft noch in diesem Jahr entscheiden, ob die Ermittlungen zum Anschlag auf das Münchner Oktoberfest am 26. September 1980 wieder aufgenommen werden. Bei dem Anschlag waren 13 Menschen gestorben und mehr als 200 verletzt worden. Das damalige Ermittlungsergebnis, dass das Attentat von einem rechten Einzeltäter begangen wurde, der bei dem Anschlag selbst ums Leben kam, war von Anfang umstritten. Unter anderem gab es Hinweise auf eine Verwicklung der rechtsradikalen „Wehrsportgruppe Hoffmann“. Außerdem konnte nicht geklärt werden, woher der angebliche Einzeltäter den Sprengstoff hatte.

Aktueller Anlass ist die Aussage einer Zeugin, die den Namen eines möglichen Mittäters genannt hat. Die Zeugin hat ausgesagt, sie habe am Tag nach dem Anschlag im Spint des Mannes Flugblätter mit einem Nachruf auf den Attentäter gefunden. Die Verlässlichkeit der Aussage wird gepräft. Allerdings fehlen mittlerweile wertvolle Beweismittel. Unter anderem ist das Fragment einer Hand in der Gerichtsmedizin nichtmehr auffindbar, die am Ort des Attentates gefunden wurde, sich aber keinem Opfer zuordnen ließ.