Bundesregierung verteidigt Recht auf Schnüffelei

Bundesregierung verteidigt Recht auf Schnüffelei

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Rolf Gössner
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Foto: Dirk Ingo Frank, Wikipedia, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fsa14_rolf_g%C3%B6ssner_30.08.2014_15-23-006.jpg

Der Bremer Anwalt und Vizepräsident der Internationaln Liga für Menschenrechte, Rolf Gössner hat gerichtlich feststellen lassen, dass seine 4 Jahrzehnte andauernde Überwachung durch den sogenannten "Verfassungsschutz" unrechtmäßig war. Nach rekordverdächtigen viereinhalb Jahren, in denen das Urteil nicht rechtskräftig werden konnte, hat das Oberverwaltungsgericht die Berufung zugelassen. Wenn man negative Urteile zum "Verfassungsschutz" nicht verhindern kann, so wird ihre Rechtswirksamkeit halt hinausgeschoben. Ein gutes Beispiel dafür, dass die Kontrolle der Dienste einfach nicht möglich ist.