Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: Rolf Gössner wurde 38 Jahre lang rechtswidrig vom Verfassungsschutz beobachtet

Rolf Gössner wurde 38 Jahre lang rechtswidrig vom Verfassungsschutz beobachtet

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Rolf Gössner
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Foto: Dirk Ingo Frank, Wikipedia, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fsa14_rolf_g%C3%B6ssner_30.08.2014_15-23-006.jpg

Der Bürgerrechtler Rolf Gössner wurde 38 Jahre lang rechtswidrig vom Verfassungsschutz beobachtet. Das hat letztinstanzlich nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Überwachung hatte schon 1970 Jurastudent in Freiburg begonnen. Seitdem ein Arbeitsleben lang in allen seinen beruflichen und ehrenamtlichen Funktionen als Publizist, Rechtsanwalt, parlamentarischer Berater, später auch als Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte. Das jetzige Urteil kam nach einem 15 jährigen Rechtsstreit zustande. 2018 hatte Innenminister Seehofer noch einen 100-seitigen Schriftsatz veranlasst, der darlegen sollte, warum Gössner angeblich zu Recht vom Verfassungsschutz überwacht wurde. Die Revision der Bundesrepublik wurde nun aber zurückgewiesen. Anwaltlich vertreten wurde Rolf Gössner vom Freiburger Rechtsanwalt Udo Kauß von der Humanistischen Union. Wir haben mit ihm über die Entscheidung und auch die merkwürdige „linke“ Hinwendung zum Verfassungsschutz, gesprochen.