13 Listen zur Kommunalwahl 2014 in Freiburg zugelassen

13 Listen zur Kommunalwahl 2014 in Freiburg zugelassen

In öffentlicher Sitzung hat in Freiburg der Gemeindewahlausschluss  die 13 Listen, die in der Frist ihre Listen (nur "Die Partei" mit 15 Kandidierenden) eingereicht haben, zur Kommunalwahl am 25.5.14 zugelassen. Nach allgemeineen Bekunden, die höchste Anzahl (591 ohne Ersatzbewerber) )aller Kandidierenden nach 1945. Darüber hinaus nehmen an den Kommunal-Wahlen  am 25.5.2014 in den acht Freiburger  Ortschaften 27 weitere Listen am Kampf  um die jeweils 12-14 Ortschaftsratssitze teil.
Kurzfristige Irritation erregte die Frage, ob Junges Freiburg nun 250 Wahlunterstützungsunterschriften bei bringen musste, weil Sie ja im alten noch amtierenden  Gemeinderat vertreten waren. Da sich JF neugegründet hatte und Sie auch die 250 Unterstüzungs-Unterschriften besorgt hatten, stand aber Ihrer Kandidatur nix im Wege.  Allerdings rutschen sie auf dem  Wahlzettel durch den Zeitpunkt ihrer Einreichung weiter nach hinten. (Vorne stehen die im Gemeinderat vertretenen Listen nach ihrer Stimmenzahl 2009)
Die Wählerinnen werden - wie in der Vergangenheit auch - auf das Kommunalwahlergebnis warten müssen. Da zunächst die Europawahl ausgezählt und ermittelt wird, wird anschliessend nur die ungeöffneten Wahlumschäge der Kommunalwahl, sowie dann die Stimmzettel in den Wahlräumen geprüft und gezählt. Danach wird die Ermittlung des Wahlergebnis der Kommunalwahl unterbrochen, um am Montag in den einzig freien Hallen der VAG (Bushalle) per Zählung über Laptop zu Ende geführt zu werden. Diese auch schon bei den letzten gemeinsamen Europa-/Kommunal- Wahlen praktizierte Unterbrechung der Ermittlung des Wahlergebnisses beschloss der Gemeindewahlausschuss.
Das wohl dann endgültige Wahlergebnis wird am 3.6.2014 formell festgestellt werden.

Der anwesenden Öffentlichkeit wurde durch die rechtlich nicht zulässige Kandidatur eines nicht EU-Angehörigen zum Gemeinderat im Verhältnis zur zwar zulässigen Kandidatur, aber im Fall der Wahl nicht zulässigen Mandatswahrnehmung eines Kommunalbeschäftigten - zu einem Ortschaftsrat - zugleich auch die Feinheiten des deutschen Wahlrechtes demonstriert. Nach 32 Minuten wurde die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschuss geschlossen.
Jetzt haben die Wählerinnen  und die 800 Wahlvorstände neben dem organisatorischen Ablauf im Bürgermeisteramt die Wahl in Ihrer Hand.