Neues Flüchtlingsaufnahmegesetz: Was bleibt nach dem Jammern der Landkreise?
Bisher 4,5m² Wohnfläche pro Person, manchmal auch weniger. Künftig 7m². Bisher Auszugserlaubnis aus dem Wohnheim in Freiburg im Normalfall frühestens nach 5 Jahren. Künftig nach 2 Jahren. Das neue Baden-Württembergische...