Neues Flüchtlingsaufnahmegesetz: Was bleibt nach dem Jammern der Landkreise?

Neues Flüchtlingsaufnahmegesetz: Was bleibt nach dem Jammern der Landkreise?

Bisher 4,5m² Wohnfläche pro Person, manchmal auch weniger. Künftig 7m². Bisher Auszugserlaubnis aus dem Wohnheim in Freiburg im Normalfall frühestens nach 5 Jahren. Künftig nach 2 Jahren. Das neue Baden-Württembergische Flüchtlingsaufnahmegesetz wird den Flüchtlingen noch lange kein leichtes Leben bescheren, und viele Regelungen müssen von den Kommunen nicht verpflichtend umgesetzt werden, wie z.B. die mögliche Unterbringung in Wohnungen statt Wohnheimen. Doch im Vergleich zur bisherigen Situation bedeutet die Gesetzesnovelle eine bedeutende Verbesserung. Die in der Praxis allerdings auf sich warten lässt: Eckpunkte und eine Vorgriffsregelung zum neuen Flüchtlingsaufnahmegesetz exisitieren bereits seit Sommer 2012, das Gesetz sollte ursprünglich im Frühjahr 2013 inkraft treten. Inzwischen ist dies auf Januar 2014 verschoben – mit einer Übergangsfrist bis 2016. Erst dann müssen die Kommunen die neuen Bedingungen wirklich umsetzen. Im November soll der Landtag nun über das Gesetz abstimmen. Zuvor hatten Anhörungen verschiedener Akteure wie dem Flüchtlingsrat, sozialer Trägerorganisationen und auch der unteren Aufnahmebehörden in den Landkreisen stattgefunden. Letztere hatten sich empört über das angeblich unrealisierbare Gesetz gegeben. Jetzt werden ihre Bedenken eingearbeitet. Was vom Flüchtlingsaufnahmegesetz übrig bleibt, wollten wir von Daniel Lede Abal wissen, dem Innenpolitischen Sprecher der Grünen Fraktion.