Geht laut Bundesgerichtshofbeschluß eigentlich nicht:: Zweifelhafter Hooliganparagraph wird auf Demo angewandt
Bei den Protesten gegen den G20 Gipfel am 7. Juli 2017 kam es zu mehreren Sachbeschädigungen. Die Demonstration wird vom Gericht jedoch nicht als politische Veranstaltung anerkannt; sie sei einzig und allein dazu dagewesen "Angst und...