dju-Baden-Württemberg spricht sich gegen "Polizei-Bett" bei Stuttgart 21 aus

dju-Baden-Württemberg spricht sich gegen "Polizei-Bett" bei Stuttgart 21 aus

Die Deutsche Journalisten-Union in ver.di spricht sich gegen ein „Polizei-Bett“ bei den künftigen Räumungsaktivitäten des Schloss-Parks im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Stuttgart 21 aus. Es könne nicht angehen, dass die Stadt Stuttgart oder das Polizeipräsidium Stuttgart mit einem privaten Verein, der Landespressekonferenz, einen Vertrag über die exklusive Berichterstattung in einem „Polizei-Bett“ garantiert und die anderen hauptberuflich, aber nicht in der LPK-Baden-Württemberg akkreditierten Journalisten, in eine Bericht-Zone zweiter Klasse verweisen will. Damit ist die dju-Baden-Württemberg als Vertretung von rund zweitausend Journalisten in Baden-Württemberg nicht einverstanden. Dies widerspreche auch den gültigen Verhaltensgrundsätzen zwischen Presse und Polizei. Zu den Informationsaufgaben der Presse und der Medien gehört, dass sie aus unmittelbarer Kenntnis und Beobachtung berichten dürfen. Dazu gehört ein freier Zugang zu dem Ort des Geschehens. Eine Einschränkung für viele oder eine bevorzugte Behandlung bestimmter Gruppen von Journalisten bei der Berichterstattung verstößt nach Ansicht der dju gegen diese Verhaltensgrundsätze. Es ist die Aufgabe der Polizei Gefahren abzuwenden und Straftaten zu verfolgen. Es ist aber nicht Aufgabe der Polizei, Berichterstattung zu erschweren oder zu verhindern oder einzuschränken.