Zwangsbehandlungsgesetz in Baden-Württemberg

Zwangsbehandlungsgesetz in Baden-Württemberg

Man könnte sich an Orwells "1984" erinnert fühlen:

"Gesetz verbietet Zwangstherapie in der Psychiatrie"

und

"In der Psychiatrie keine Medikamente unter Zwang mehr"

betitelt das Schwäbische Tagblatt ihre Artikel zur Neufassung des Zwangsbehandlungs-Paragraphen im Unterbringungsgesetz, die am Donnerstag den 20. Juni beschlossen wurde.

Im Untertitel wird es dann schon deutlicher:
"Der Landtag hat neue Regeln für Zwangsbehandlung in der Psychiatrie beschlossen. Alle Fraktionen stimmten dem überarbeiteten Unterbringungsgesetz für psychisch Kranke zu."

Die Neufassung des vom Bundesverfassungsgericht im Oktober 2011 für verfassungswidrig und für nichtig erklärten §8 UBG [siehe http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20111012_2bvr063311.html] soll die psychiatrische Zwangsbehandlung keineswegs verbieten - es soll lediglich der "rechtlichen Grauzone bei der Zwangsbehandlung" ein Ende setzen. [siehe http://www.staatsanzeiger.de/politik-und-verwaltung/nachricht/artikel/zwangsbehandlung-wird-neu-geregelt/]

Doch nicht jeder lässt sich seine Einschätzung vom SPD-geführten Sozialministerium und vom grünen Entertainer Manne Lucha vorkauen:

" Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 20.6.2013 ein Gesetz zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung beschlossen. Rechtsexperten hatten die Parlamentarier im Vorfeld eindringlich gewarnt: Der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht nur verfassungswidrig, sondern verstößt auch gegen völkerrechtliche Vereinbarungen. ", schreibt Winston Smith auf dem Blog meinungsverbrechen.de und fährt fort:

" Bei psychiatrischen Zwangsbehandlungen werden persönlichkeitsverändernde, psychiatrische Drogen, vor allem sogenannte Neuroleptika, gewaltsam verabreicht. Dies geschieht nicht nur dann, wenn jemand ausrastet und randaliert, sondern auch, wenn er sich weigert, diese Drogen freiwillig einzunehmen. Für die Verweigerung psychiatrischer Drogen gibt es viele gute Gründe. Neuroleptika verursachen, vor allem bei Dauerkonsum, unheilbare psychische und körperliche Dauerschäden. Gefürchtet sind vor allem sogenannte Spätdyskinesien – unheilbare, entstellende Bewegungsstörungen. Laut verschiedenen wissenschaftlichen Studien verkürzt sich die Lebenserwartung von Neuroleptikakonsumenten um bis zu 32 Jahre. Einer Hochrechnung des Bundesverbands Psychiatrieerfahrener (BPE) zur Folge sterben jährlich alleine in Deutschland bis zu 10000 Menschen an den Folgen psychiatrischer Behandlung. Laut psychiatrischer Lehrmeinung sind sogenannte “psychische Krankheiten” auf neurodegenerative Prozesse zurückzuführen. Gleichzeitig verordnen Psychiater aber zur “Behandlung” sogenannter “psychischer Krankheiten” Substanzen, die erwiesener Maßen eben genau diese neurodegenerativen Prozesse hervorrufen. " [http://www.meinungsverbrechen.de/?p=408]

" Stellen Sie sich vor, im Staat Banania würde ein Teil der Bürger dazu gezwungen, die ungeliebten Produkte und Dienstleistungen einer bestimmten Gruppe von Anbietern zu konsumieren. Diese Bürger würden durch ein Losverfahren ausgewählt. Um keinen Unmut aufkommen zu lassen, würde diese Lotterie als “wissenschaftlich fundierte Diagnostik” getarnt und von hochkarätigen Experten verwirklicht. Diese Fachleute wären Mitarbeiter der Anbieter dieser Produkte und Dienstleistungen. Ihnen obläge es auch, die Zahl der Lose, die den betroffenen Bürger zum Zwangskonsum verpflichten, festzulegen.

Beginnt Dr. Hans Ulrich Gresch seinen aktuellen Artikel
Zwangsbehandlung: Alles Banane?
http://pflasterritzenflora.ppsk.de/zwangsbehandlung-lotterie/
und fährt fort:
"

Wenn Sie nun meinen, dass es sich bei dieser Geschichte um einen Kalauer handele oder um eine Episode aus einer schlechten Comedy-Serie, dann sollten Sie folgendes Dokument etwas genauer unter die Lupe nehmen.

Drucksache 15/3588

Um dieses Dokument in den Banania-Kontext einordnen zu können, muss man sich allerdings Folgendes vor Augen halten:

  1. Psychiatrische Diagnosen und Prognosen sind nicht valide; dies bedeutet, dass die damit verbundenen Trefferquoten in etwa zufälligen Resultaten entsprechen. Nehmen wir also einmal an, es gäbe tatsächlich psychisch Kranke, die für sich selbst oder andere gefährlich sind. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung sei 1 Prozent. Dann entspräche die psychiatrische Selektion solcher Personen der Ziehung aus einer Urne mit 99 weißen Kugeln und einer roten, wobei die rote den tatsächlich psychisch kranken Gefährlichen repräsentiert.
  2. Richter neigen dazu, den forensischen Gutachten zu entsprechen, die auf Basis solcher Diagnostik und Prognostik verfasst wurden.
  3. Grundlage psychiatrischer Diagnostik sind Diagnosemanuale, die von Psychiatern mit oft engen Beziehungen zur Pharma-Industrie entwickelt wurden. "
    [http://pflasterritzenflora.ppsk.de/zwangsbehandlung-lotterie/]

Aus dem Werner-Fuss-Zentrum in Berlin heißt es:

Der Landtag von Baden-Württemberg hat nun bewiesen, dass er eine Menschenrechts-Verbrecherbande ist !

Stuttgart 20.6.2013: Im Allparteien-Volksgemeinschafts-Konsens hat der Landtag in 5 Minuten im Sozialausschuss die Folterung der Geisteskranken nach ärztlichem Gutdünken beschlossen, siehe die gestern veröffentlichte Drucksache 15/3588

Obwohl allen Abgeordneten des Landtags seit dem 31.5.2013 das Rechtsgutachten von Prof. Narr und Rechtsanwalt Saschenbrecker (inzwischen hier veröffentlicht), die Stellungnahme der Monitoringstelle zur Behindertenrechtskonvention, sowie das Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie gedruckt vorlagen, will ein psychiatrisch gleichgeschalteter Landtag foltern lassen. Auch die Argumente des Psychiatrie Chefarztes Martin Zinkler, dass es besser ohne Gewalt geht, und der offene Brief von Dr. Hans Ulrich Gresch, die allen Abgeordneten vorlagen, wurden ignoriert – nur der Wille zur Entwürdigung und Misshandlung soll durchgesetzt werden:
Damit beweist der Landtag von Ba-Wü unter Führung eines Grünen Ministerpräsidenten die bewusste Verachtung

  • der Menschenrechte wie sie in der BRK ausbuchstabiert sind
  • des Grundgesetzes, Artikel 1 Satz 2
  • der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
  • der Gesetzgebung des Bundesgesetzgebers

Wir empfehlen allen Menschen, Baden-Württemberg solange zu meiden, bis das Bundesverfassungsgericht diese Gesetzgebung wieder genichtet hat, da der Landtag in der heutigen Sitzung wie in einem Geheimverfahren das Gesetz sofort beschlossen hat, siehe Tagesordnung. " [http://www.zwangspsychiatrie.de/2013/06/der-landtag-von-baden-wurttemberg-hat-nun-bewiesen-dass-er-eine-menschenrechts-verbrecherbande-ist/]

Dumm nur, dass Ba-Wü sich mal wieder als Vorreiterin sieht - auch in anderen Ländern erfüllen die entsprechenden Gesetze keineswegs die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. An deren Neufassung wird bereits gearbeitet....