Erst verurteilt für Rechtsbeugung wegen illegalen Abhörens von Korruptionsunternehmern.
Jetzt freigesprochen wegen Öffnung der Massengräber und der Selbsteinsetzung bei der Befangenheitsentscheidung.
Was der oberste spanische Gerichtshof da urteilt, kann in seiner Ambivalenz und politischen Qualität nicht eindeutiger sein, meint Ralf Streck.
Warum hört ihr hier: