Willkür der Ausländerbehörden ist Tür und Tor geöffnet: Neufassung des Aufenthaltsgesetzes im Bundestag

Willkür der Ausländerbehörden ist Tür und Tor geöffnet: Neufassung des Aufenthaltsgesetzes im Bundestag

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Heute debattierte der Bundestag über das „Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“, d.h. eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes. In diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung steckt wenig Bleiberecht und viel Aufenthaltsbeendigung, sprich: Abschiebung. Geringfügige Gründe und schwammige Ermessensentscheidungen sollen nach dem Willen der Regierung künftig ausreichen, um Geflüchtete in Abschiebungshaft zu nehmen oder Aufenthalts- und Einreiseverbote gegen sie zu verhängen. Die Kritik an dem Gesetzentwurf ist bisher nicht allzu laut, aber sehr entschieden, u.a. von den Flüchtlingsräten, Pro Asyl, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände und dem Grundrechtekommittee. Auch der Bundesrat hatte vor einem Monat Änderungsvorschläge beschlossen, die von der Bundesregierung weitgehend abgewiesen wurden – das Gesetz kann ohne die Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden.

Mit Kai Weber vom Flüchtlingsrat Niedersachsen sprachen wir kurz vor der Bundestagsdebatte darüber, welche Änderungen zwischen Bundesrat, Bundestag und Regierung überhaupt zur Debatte standen und für welche problematischen Schachzüge sich die Regierung sich im Gesetzgebungsverfahren nicht einmal mehr rechtfertigen muss. In dem Gespräch geht es auch um die Maßstäbe der Verwertbarkeit, die an Flüchtlinge angelegt werden, und um den europäischen Kontext der Abschottungspolitik. Für April und damit im Vorfeld der zweiten Lesung im Bundestag sind bundesweite Proteste angekündigt.