Klage gegen Freiburger Musikboxenverbot und Nächtigungsverbot in Parkanlagensatzung: "Wer leise die Musikbox oder Gitarre spielt, beeinträchtigt nicht die Nachtruhe"

"Wer leise die Musikbox oder Gitarre spielt, beeinträchtigt nicht die Nachtruhe"

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Bild vom Seepark im Hintergrund: Gemeinsam gegen das Musikboxenverbot in Freiburger Parks
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Klagebündnis gegen das Musikboxenverbot

Ein breites Bündnis hat am 4. August angekündigt mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte Klage gegen das Musikboxenverbot und das Instrumenteverbot in der Freiburger Parkanlagensatzung einreichen zu wollen. Musikboxen und Instrumente sind seit einem Beschluss des Gemeinderats in diesem Sommer zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verboten. Aber auch das pauschale Nächtigungsverbot, das insbesondere Wohnungslose trifft und schon in „Polizeiverordnung zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten in der Stadt Freiburg“ festgehalten ist, soll angegangen werden, selbst wenn das in der Berichterstattung der Badischen Zeitung keine Erwähnung findet. Wir haben über die angekündigte Klage mit Jan Rahner vom Arbeitskreis kritischer Jurist_innen gesprochen.