„Was in diesem Gericht passiert ist alles andere als gerecht!“

„Was in diesem Gericht passiert ist alles andere als gerecht!“

Das rief eine Zuschauerin nach Urteilsverkündung am gestrigen Mittwoch im Amtsgericht Freiburg. Eine linke Aktivistin war von einem ehemaliger Landtagskandidaten der AfD wegen Körperverletzung angezeigt worden. Bezeichnend für die Brisanz des Falls, bei dem niemand gesundheitliche Schäden davon trug, waren die verschärften Sicherheitsvorkehrungen am und im Gericht. Die Polizei hatte drei Beamte vor dem Gebäude postiert, vor Betreten des Gerichtssaals wurden alle Besucher_innen – auch die Pressevertreterinnen – einer gründlichen Durchsuchung unterzogen.
Die Angeklagte war im November 2015 an einer spontanen Versammlung gegen einen Werbestand der AfD beteiligt. Ihr wurde vorgeworfen, Flugblätter auf den Boden gefegt zu haben und im darauffolgenden Gerangel dem Beschädigten Volker Kempf,  Gruppenvorsitzender der AfD Kreistagsgruppe Breisgau-Hochschwarzwald, einen „gezielten Schlag“ aufs Ohr verpaßt zu haben.
Das Urteil des Gerichts waren nun 25 Tagessätze à 20€  für die junge Frau aufgrund von Fahrlässigkeit. Die Angeklagte trägt wie üblich die Kosten des Verfahrens und kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.
Die Begründung der Richterin war zitat „Daß es einen Schlag gegeben hat, ist nicht ersichtlich, das hat der Zeuge Kempf selbst gesagt“. „Daß die Angeklagte in eine körperliche Auseinandersetzung mit dem Zeugen Kempf verwickelt war,“ sei hinreichend „belegt aufgrund des Videos (der Polizei) und die Personalienaufnahme durch die Polizei“. Keiner der drei geladenen Zeugen konnte jedoch die Angeklagte im Gerichtssaal indentifizieren. Den Antrag auf Freispruch des Verteidigers Janssen lehnte die Richterin ab.
Zugunsten der Angeklagten spräche jedoch, daß sie keinerlei Vorstrafen habe und sich gegen die verfassungsfeindliche NPD engagiert.