Warum sagt Thomas Langheinrich die Unwahrheit??

Warum sagt Thomas Langheinrich die Unwahrheit??

"Richtig ist, dass unter Thomas Langheinrich die Förderung der digitalen Rundfunkstandards DAB/DAB Plus Handy TV-Standard ab dem Jahr 2007 eingestellt wurde."

Dies steht in der Gegendarstellung der Landesanstalt für Kommunikation vom 25.10.2012 unterzeichnet von Thomas Langheinrich zu einem Artikel von Radio Dreyeckland vom 13.10.2012. Diese Behautung ist erkennbar falsch. Stattdessen steht in den-  auch - seit dem 1.10.2012 gültigen Förderrichtlinienen, die von Thomas Langheinrich als Präsident unterzeichnet wurden:

"Der jeweilige individuelle Fördergrundwert wird sodann mit der Anzahl der im jeweiligen Lokalverbreitungsgebiet technisch erreichbaren Einwohner multipliziert. Soweit mehrere Übertragungssysteme, etwa UKW und DAB, eingesetzt werden, werden für die Bestimmung der Anzahl der technisch erreichbaren Einwohner Überlappungen zwischen den jeweiligen Verbreitungen abgezogen. Soweit im Lokalverbreitungsgebiet durch neue Techniken zusätzliche Einwohner erreicht werden können, erhöht sich mithin die Förderung."
So steht es auch in den Förderrichtlinien der LfK vom 1.10.2012 unter Punkt 5.4 . Zusammen mit TV macht aber die technische Infrastrukturförderung der LfK rund 28 % der aktuell verausgabten Rundfunkgebühren Mittel der LfK aus.
Weiter 5 % fliessen in neuartige Rundfunkübertragungstechniken. Hier bestimmen die Förderrichtlinien 2012:  

"6.4 Förderung Digitalisierung des Radios
6.4.1 Zuwendungsziel:
Die Versorgung mit lokalen und regionalen Rundfunkprogrammen dient der Meinungsvielfalt sowie der örtlichen Meinungsbildung. Sie stellt daher eine im öffentlichen Interesse erfolgende Aufgabe zur Deckung der demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft dar. Gleichsam geht die LFK davon aus, dass die Veranstaltung von regionalem und lokalem Rundfunk respektive deren Einführung durch die Marktkräfte allein nicht kostendeckend ohne eine finanzielle Förderung erfolgen kann, mithin ein Marktversagen vorliegt. Mit der Digitalisierung der Verbreitungswege ergeben sich neue Verbreitungsplattformen für Radioprogramme, über die sie ihren Auftrag erfüllen. Die mit der DAB+Ausschreibung ausgewählten Programme erhalten eine Zuweisung, die den in der Ausschreibung niedergelegten Auftrag festschreibt.
6.4.2 Gegenstand der Zuwendung:
Grundsätzlich förderfähig sind Informations- und Marketingmaßnahmen für die Einführung
von DAB+ und die DAB+-Programme, die auf dem in Baden-Württemberg ausgeschriebenen DAB+-Multiplex eine Zuweisung erhalten haben. Danach werden
insbesondere gefördert: Werbespots, Anzeigen, Veranstaltungen, Druckwerke.
6.4.3 Zuwendungsempfänger sind die Veranstalter von DAB+-Programmen, die eine Zuweisung der LFK erhalten haben.
6.4.4 Bemessungsgrundlage sind die tatsächlichen Kosten der Maßnahmen nach 6.4.2.
Der Fördersatz beträgt 70% der Kosten, höchstens jedoch 65.000 Euro p.a. pro nach 6.4.3. lizenziertem Veranstalter. Erhält der Veranstalter eine UKW-Förderung, so wird diese
angerechnet. Ist der Veranstalter an einem anderen Zuwendungsempfänger mit mehr als 25% beteiligt, so wird dessen Förderung ebenfalls mit angerechnet. Die Kosten sind im Einzelnen nachzuweisen.
6.4.5 Der Förderzeitraum für das Jahr 2012 beginnt mit der Zustellung der Zuweisung und endet am 31.12.2012."

Selten ist die Unwahrheit eines Behördenchefs so einfach zu überführen! Warum machen Sie sowas, Herr Langheinrich?

 In seiner Gegendarstellung hat T.Langheinrich weiter eingeräumt in 2005 und 2006 "weniger als 3,2 Mio für die Förderung der digitalen Rundfunkstandards" verausgabt zu haben. Das bei Thomas Langheinrich der Eindruck entstanden ist, er allein  sei für eine bald dreistellige Versenkung von Gebührenmitteln für in der Bevölkerung in gescheiterte Digitalisierungsstandards verantwortlich, ist bedauerlich. Allgemein bekannt ist, dass die Masse der verausgabten Mittel vor seiner Amtszeit erfolgte. Ihm persönlich zurechenbar sind natürlich  allenfalls die Förderrichtlinien seit 2005 (siehe oben). Wie hoch diese Summe tatsächlich ist, wäre im Sinne der Transparenz von ihm problemlos aufklärbar.

kmm