Nachwehen des G20 zu Hamburg: Vorerst kein erneuter Haftantritt für Loïc

Vorerst kein erneuter Haftantritt für Loïc

Am Freitag, dem 16. Juni, hat der Gerichtshof in Nancy über die Anwendung der verbliebenen Haftstrafe des durch seine ausführlichen Prozesserklärungen im Nachklapp der G20-Proteste bekannten Loïc aus Frankreich geurteilt. Im Verfahren zur Randale in der Elbchaussee, bei der Autonome zahlreiche Fahrzeuge in Brand steckten, hatte der BGH in Leipzig am 13.12.2021 eine dreijährige Haftstrafe bestätigt. Anders als die vier Offenbacher, mit denen Loïc vor Gericht stand, wurde ihm auch der Wurf eines Silvesterkrachers in Altona und von je zwei Flaschen und Steinen auf der Sternschanze zur Last gelegt. Niemand kam dabei zu Schaden. Loïc saß bereits rund 16 Monate bei Nancy und in der UHA Holstenglacis zu Hamburg Haft. Vorerst muss der 27-Jährige die 20 Monate an Reststrafe, zu denen er vor der Jugendkammer des Landgerichts in Hamburg verurteilt wurde, nicht antreten. Das Haftprüfungsurteil ist an diverse Auflagen geknüpft: Loïc soll in den nächsten 13 Monaten einer Lohnarbeit nachgehen, sowie Reisen ins Ausland oder Wohnortwechsel bei Gericht beantragen. Eine Revision der Entscheidung ist seinem Anwalt Sgro zufolge bis zum 26. Juni möglich.

LS