linksunten.indymedia: Neue Klage gegen BMI: Innenministerium mißachtet "Trennungsgebot" zwischen Polizei und Verfassungsschutz

Innenministerium mißachtet "Trennungsgebot" zwischen Polizei und Verfassungsschutz

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Transparent auf Demo: Hands offe Indymedia
Demo in Freiburg im Jahr 2017
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Foto: RDL

Das Verbot des angeblichen Vereins linksunten.indymedia und die zahlreichen darauf folgenden Durchsuchungen ziehen eine lange Reihe an Prozessen, Klagen und Verfahren hinter sich. Je mehr über die Massnahmen bekannt wird, welche das Bundesinnenministerium (BMI) zur Vollstreckung des Verbots angewendet hat, desto länger wird die Liste. Nun wurde am 22. Juni 2018 eine erneute Klage verfasst und die Verhandlungstermine vor dem Bundesverwaltungsgericht (15., 16. und 17. Januar 2019) bekannt gegeben.

Inzwischen wurde nämlich bekannt, dass das BMI das Bundesamt für Verfassungsschutz mit der Auswertung der im Verfahren beschlagnahmten Unterlagen und noch immer nicht entschlüsselten Rechnern beauftragt hat. Damit hat es gegen das sogenannten Trennungsgebot verstossen, welches Polizei und Geheimdienst seit den Erfahrungen im Nationalsozialismus eben voneinander trennen soll - im Fall des Verbots von linksunten.indymedia wurde dies nach Erkenntnissen der Kläger*innen überschritten. Wir sprachen mit der Rechtsanwältin Angela Furmaniak.

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Aus der Pressemitteilung der Rechtsanwält*innen:

"Vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wird vom 15.01.2019-17.01.2019 an
insgesamt drei Verhandlungstagen das Verbot des Nachrichtenportals
linksunten.indymedia.org verhandelt.

"Wir gehen davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht viel Zeit für die Beweisaufnahme und Erörterung der Rechtslage eingeplant hat, weil das Verfahren diverse Probleme im Tatsachen- und Rechtsbereich
aufweist"

schlussfolgert die Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk, die einen der von dem Verbot
Betroffenen anwaltlich vertritt, aus der außergewöhnlich langen Terminierung. So sind
beispielsweise bislang im gesamten Verfahrensverlauf vom Bundesinnenministerium
keinerlei Beweise für die Mitgliedschaft der von dem Verbot Betroffenen in dem
vermeintlichen Verein "linksunten.indymedia" vorgelegt worden."

Und zu der am 22.06.2018 eingereichten Klage:
 

"Wegen der Erfahrungen des Nationalsozialismus gilt in der
Bundesrepublik der Grundsatz, dass die Nachrichtendienste über keine exekutiven polizeilichen Befugnisse verfügen dürfen"

erläutert RA Sven Adam eines der wesentlichen
Anliegen des Grundgesetzes.

"Das BMI überlässt aber ausgerechnet dem Verfassungsschutz die inhaltliche Auswertung sämtlicher Unterlagen in einem Vereinsverbotsverfahren - eine Arbeit, die laut dem Vereinsgesetz der Verbotsbehörde oder
einer Polizeibehörde aber gerade keinem Geheimdienst zugewiesen ist."