"Einmaliger Fall in der Rechtschgeschichte": Innenministerium rückt Studierendendaten, die bei Durchsuchungen zu Indymedia Linksunten zufällig gefunden wurden, nicht raus.

Innenministerium rückt Studierendendaten, die bei Durchsuchungen zu Indymedia Linksunten zufällig gefunden wurden, nicht raus.

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Ist jetzt auch verboten...deshalb aber umso lieber an Hauswände gesprüht (Im Grün 29.8.17)
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Keine (all rights reserved)
Quelle: 
RDL/kmm

Seit über 2 jahren ist die Internetplattform Indymedia Linksunten nun verboten. Ende Januar wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage gegen das Verbot des konstruierten Vereins entscheiden. Das damalige Verbot wurde auch durch mehrere Hausdurchsuchungen in Freiburg begleitet. Bei einer Durchsuchung wurde auch eine Festplatte der Verfassten Studierendenschaft der Uni Freiburg beschlagnahmt. Es handelte sich um eine Sicherungskopie auf der Daten aller 25.000 Studierenden der Uni Freiburg zu finden sind. In Form von Wähler*innenverzeichnissen, den kompletten Personal-und Arbeitnehmer*innendaten der VS, sämtlichen Lohnabrechnungen mit Kontakten und den Kontodaten auch aller Referent*innen und Angestellten seit der Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft im Jahr 2013. Zudem das Datenarchiv der Zeit vor 2013 und Bilddokumentationen von universitären Protestaktionen.

Zwar erhielt die Verfasste Studierendenschaft die Festplatte zurück. Das LKA fertigte aber eine Sicherungskopie an. Diese Sicherungskopie wollen die Behörden immer noch nicht wieder rausrücken. Das Regierungspräsidium erklärte nun den Grund: Es „...wird seitens des BMI mitgeteilt, dass eine Auswertung der in Rede stehenden Daten aufgrund der teilweisen Kryptierung bislang nicht erfolgen konnte. Die Beschlagnahme der beiden Datenträger ist durch den entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des VG Freiburg...gedeckt, da nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass die Daten Belege über die Zugehörigkeit von (...) zum Verein „linksunten.indymedia“ und/oder über die Aktivitäten des Vereins enthalten. Die Daten könnten daher für das laufende Verfahren gegen die Verbotsverfügung vor dem Bundesverwaltungsgericht von Bedeutung sein.

...

Sobald die Auswertung der Daten erfolgt ist, werden wir wieder auf Sie zukommen."

Gegen die Entschlüsselung der Studierendendaten hat die verfasste Studierendenschaft nun beim Verwaltungsgericht Freiburg eine vorbeugende Unterlassungsklage eingereicht. Vertreten wird sie vom Freiburger Rechtsanwalt Udo Kauß. Wir haben mit ihm um über den Stand der Dinge gesprochen.