Bundesverwaltungsgericht contra Medienfreiheit: Verbot der kurdischen Verlage Mezopotamien Verlag und MIR Multimedia bleibt bestehen

Verbot der kurdischen Verlage Mezopotamien Verlag und MIR Multimedia bleibt bestehen

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Diese Fahne führte zur DNA Abgabe (01.05.18 Freiburg)
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Am Mittwoch hat das Bundesverwaltungsgerichts das Verbot der kurdischen Verlage Mezopotamien Verlag und MIR Multimedia, über den Weg des Vereinsrechts bestätigt. 2019 wurden die Verlage unter Horst Seehofer verboten. Damals wurden sämtliche Unterlagen des Vertriebes und des Verlages beschlagnahmt– alle Bücher, Zeitschriften, CDs, Geschäftsunterlagen. Die Verlage hätten angeblich einzig und allein dem organisatorischen Zusammenhalt der hierzulande verbotenen PKK gedient. Das Bundesverwaltungsgericht sah nun personelle Überschneidungen zwischen PKK und den beiden Verlagen als erwiesen an. Der Mezopotamien Verlag diene der Verbreitung von PKK-Propaganda. Der MIR Musikvertrieb diene der Finanzierung der PKK, heißt es in der Urteilsbegründung. Über die Entscheidung haben wir mit Arin Zilan aus der kurdischen Frauenbewegung gesprochen, die das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht verfolgt hat.