Urteil in Österreich könnte Abschiebungen nach Kroatien stoppen

Urteil in Österreich könnte Abschiebungen nach Kroatien stoppen

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat eine Entscheidung gefällt, die womöglich zu einem weitreichenden Abschiebestopp nach Kroatien führen könnte. Wie die Tageszeitung „Der Standard“ berichtete, hat die Entscheidung Auswirkungen auf über Kroatien eingereiste Asylsuchende. Viele von denen, die nun einen Abschiebebescheid wegen sogenannter „illegaler Einreise“ erhalten hätten und nach Kroatien abgeschoben werden sollen, könnten demnach erst einmal in Österreich bleiben.

Das Verwaltungsgericht urteilte über einen Antrag einer von Abschiebung bedrohten syrischen Familie, die während des sogenannten „Durchwinkens“ auf der Balkanroute ins Land gekommen war. In ihrem und ähnlichen Fällen erklärte das Gericht nun, dass es sich nicht um eine illegale Einreise gehandelt habe. Vielmehr sei die Weiterreise auf der Westbalkanroute "von den staatlichen Sicherheitsbehörden der betroffenen Mitgliedstaaten organisiert und geduldet" worden, so die Entscheidung.

Ohne den Vorwurf der illegalen Einreise entfällt aber der Abschiebegrund nach dem Dublin-Abkommen. Bereits nach Kroatien abgeschobene Flüchtlinge müssten demnach auch auf österreichische Kosten zurückgeholt werden.

Da ein ähnlicher Prüfantrag von Slowenien vor den Europäischen Gerichtshof gebracht wurde und die nationalen Gerichte dessen Entscheidung in der Regel abwarten, kommt es nun vermutlich zu einer Unterbrechung der Abschiebungen nach Kroatien.

Das österreichische Innenministerium erklärte, die Entscheidung habe keine grundsätzlichen Auswirkungen. Dem widersprechen allerdings VerfassungsrechtlerInnen sowie der Anwalt der syrischen Familie.