Update: EuGH verurteilt Ungarn, Polen und Tschechien wegen verweigerter Aufnahme von Geflüchteten

Update: EuGH verurteilt Ungarn, Polen und Tschechien wegen verweigerter Aufnahme von Geflüchteten

Polen, Ungarn und Tschechien haben gegen EU-Recht verstoßen. Zu diesem Urteil kam heute Vormittag der Europäische Gerichtshof. Die drei Staaten hatten sich seit 2015 trotz eines bindenden Beschlusses der EU-Innenminister geweigert, Geflüchtete aus den italienischen und griechischen Lagern aufzunehmen. Bereits 2017 hatte der EuGH geurteilt, der Beschluss der Innenminister sei rechtens gewesen, obwohl dabei mehrere osteuropäische Länder überstimmt wurden. Die EU-Kommission hatte daraufhin Klage gegen die drei Mitgliedsstaaten eingereicht.

Die Gerichtsgutachterin hatte wie üblich vorab ihr Votum öffentlich gemacht. Ihr zufolge müssten alle drei Staaten in diesem zweiten Verfahren verurteilt werden, weil sie europäische Verpflichtungen nicht eingehalten hätten. Zwar könnten sich Staaten gegen die Aufnahme von einzelnen Geflüchteten wehren, wenn bei diesen Sicherheitsbedenken bestünden. Eine pauschale Ablehnung sei aber nicht rechtens, so Eleanor Sharpton.

Aus dem Urteil folgt allerdings nicht automatisch eine Strafzahlung. Dafür ist ein weiteres Gerichtsverfahren nötig, das sich über mehrere Monate oder sogar Jahre hinziehen kann.