Ukraine Flüchtlinge: Verlängert bis 4. März 2025

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Ukraine Flüchtlinge: Verlängert bis 4. März 2025

"Alle Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Aufenthaltsgesetz, die am 1. Februar 2024 gültig sind, gelten nun automatisch bis 4. März 2025. Sie müssen dafür nicht extra verlängert werden."
Die Behörde der Stadt freut vor allem, über den Automatismus und damit dem Wegfall von Zusatzarbeit.
Die Kriegsflüchtlinge wohl eher die Möglichkeit eines sicheren Verweilens.
Ausser dem Gehetze eines Merz-Linemann-Voigt oder  Höcke-Chupralla-Weidel.
Der EU-Rat hatte bereits im Oktober, der Bundesrat im November den Schutzstatus nach der Massenaufnahmerichtlinie  beschlossen.
Alle Welt, die sich auf Menschenrechte bezieht,  würde sich freuen, dem imperialistsiche Agressoren des Putin-Regimes und  ihren Zuträgern würden, die Hände für ihr verbrecheriosches Treiben abfallen, auf dem Weg nach nach Den Haag, statt das Verbluten und verstümmeln im Stellungskrieg und allen ihren Kriegsverbrechen.

KMM