Belgien hat bei Verlängerungen von Atomkraftwerken gegen Umweltrecht verstoßen

Belgien hat bei Verlängerungen von Atomkraftwerken gegen Umweltrecht verstoßen

Dies stellte gestern der Europäische Gerichtshof fest. Die Laufzeiten der Reaktoren Goel 1 und Goel 2 bei Antwerpen wurden ohne Umweltverträglichkeitsprüfung verlängert. Damit waren sie rechtswidrig. Trotzdem müssen die AKWs jetzt nicht sofort vom Netz genommen werden. Das Gericht bemerkte, dass im Fall einer tatsächlichen Gefahr der Stromunterbrechung, die Kraftwerke weiterlaufen dürfen. Wie es langfristig weitergeht, ist noch unklar.

Die Atommeiler Goel 1 und Goel 2 hätten 2015 abgeschaltet werden sollen. Belgien verlängerte die Laufzeit um 10 Jahre auf 2025. Dagegen hatte eine belgische Umweltorganisation geklagt.