Türkisches Verfassungsgericht stärkt Meinungsfreiheit

Türkisches Verfassungsgericht stärkt Meinungsfreiheit

Am Freitag nahm das Verfassungsgericht der Türkei eine Beschwerde von neun Akademiker*innen an. Sie waren 2016 nach ihrem „Aufruf zum Frieden“ wegen Terrorpropaganda verurteilt worden. Für das Gericht ist der Aufruf im Rahmen der Meinungsfreiheit legal. Es ordnete eine erneute Verhandlung und die symbolische Wiedergutmachung in Höhe von 1.500 Euro an. 

Für die Akademikerschaft in der Türkei hat das Urteil große Bedeutung. Über 2000 Akademiker*innen haben vor drei Jahren den „Aufruf zum Frieden“ unterschrieben. Fast alle verloren seitdem ihrem Job. 

In dem Aufruf hatten die Wissenschaftler*innen das brutale Vorgehen der türkischen Polizei in kurdischen Städten angeprangert. Präsident Recep Tayyip Erdoğan bezeichnete den Aufruf als Verrat. Bisher wurden 203 Wissenschaftler*innen wegen ihrer Unterschrift verurteilt. Über 500 Gerichtsverfahren laufen noch. Das Verfassungsgericht will sein Urteil an alle unteren Instanzen weitergeben, um Verurteilungen wegen Terrorpropaganda zu verhindern.