Grund: Kläger nicht klageberechtigt.: Stuttgart 21: Brandschutzüberprüfung vom Verwaltungsgericht abgelehnt.

Stuttgart 21: Brandschutzüberprüfung vom Verwaltungsgericht abgelehnt.

Wo kein Kläger da kein Richter. Oder modern: Wer keine Klageberechtigung hat kann nicht klagen.  So geht es natürlich auch. Die Brandschutzüberprüfung ist einfach ausgehebelt worden.

Am Dienstag sind Stuttgart 21 Gegner und Bahn mit ihren Experten erschienen und konnten gleich wieder einpacken. 

Dieter Reicherter, Sprecher des Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 und selbst ehemaliger Richter im Gespräch mit Konrad.