Streit um Justizreform: EU-Kommission stellt Polen Ultimatum

Streit um Justizreform: EU-Kommission stellt Polen Ultimatum

Im andauernden Streit um die umstrittene Justizreform hat die EU-Kommission Polen ein Ultimatum gestellt. Die Reform der im Herbst 2015 an die Macht gekommenen nationalkonservativen PiS hatte mittels dieser Justizreform das Verfassungsgericht Polens stark beschnitten.

Der Vorwurf der EU-Kommission lautet, rechtswidrig die Ernennung dreier Verfassungsrichter, welche noch unter der Vorgängerregierung ernannt wurden, rückgängig gemacht zu haben. Des Weiteren hätte die polnische Regierung die Unabhängigkeit des Gerichts eingeschränkt und mehrere Beschlüsse missachtet.

Anfang des Jahres hatte die Kommission deshalb erstmals überhaupt ein Verfahren gegen Polen wegen möglicher Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit eingeleitet.

Sollte diese Reform im Hinblick darauf nicht innerhalb von drei Monaten geändert werden, drohen Polen Sanktionen, die theoretisch auch den Entzug des Stimmrechts beinhalten können. Allerdings hat Ungarn, ebenfalls unter einer nationalkonservativen und rechtspopulistischen Partei, bereits angekündigt, die Sanktionen nicht mittragen zu wollen. Der Beschluss eines Stimmrechtsentzugs müsste aber von allen Mitgliedsstaaten einstimmig getroffen werden.

Polens Regierung reagierte mit Unverständnis auf das Ultimatum. Polens Innenminister sprach davon, dass die EU-Kommission die „Lehren aus dem Brexit nicht gezogen habe“. Zudem wurde die loyale Zusammenarbeit der EU-Kommission in Frage gestellt.