Staatsanwaltschaft macht Rolle rückwärts im Stechverfahren - Nebenklägerinnen protestieren mit Urteilsboykott

Staatsanwaltschaft macht Rolle rückwärts im Stechverfahren - Nebenklägerinnen protestieren mit Urteilsboykott

Unverhohlen nationalsozialistische Gesinnung im Videoauftritt bei den Freien Kräften Kraichgau

Zunächst wurde der Prozess ab 11 Uhr noch im Gerichtssaal mit dem Video der Freien Kräfte Kraichgau fortgesetzt. Hier präsentierte Stech seine nationalsozialistische Gesinnung ein halbes Jahr vor seiner Tat: In seine Rede zum Urteil des EuGH in Sachen Sicherheitsverwahrung liess er mit einer Suada gegen die freigelassenen "Kinderschändern, Vergewaltigern Mördern und anderen Abschaum" aus der Sicherheitsverwahrung freien Lauf. Den Nationalen Sozialismus krönte er damit, dass statt Geld für deren Bewachung auszugeben, eine "Kugel " für diesen "Abschaum" , denen keine Menschenrechte zustehen, das einzig richtige sei. Statt der  Einmischung durch den EUGH.

Staatsanwaltschaft mit 180 Grad Rolle

Versammlung am Richtertisch
Quelle: 
RDL/L
Hatte eben danach in der Fortsetzung noch die 3. Strafkammer des Landgerichts im Verfahren gegen den Ortenauer Nazi Stech den rechtlichen Hinweis erteilt, daß nach seiner rechtlichen Überzeugung auch ein Mordversuch hinsichtlich des Vorganges am 1.10.2011 in Frage  käme, landete die Staatsanwaltschaft Freiburg einen Überraschungscoup. 
Dr. Rink führte zwar lang und präzise aus, dass für ihn nach  der Beweisaufnahme feststehe, dass der Geschädigte Alexander K. wie auch die beiden anderen Nebenklägerinnen von der Vollgasfahrt des Stech keine Ausweichmöglichkeit mehr hatten. Geschwindigkeit; Ort wie Reaktionszeit und die Gutachten des Verkehrsachverständigen  bestätigen, dass weder ein Aufspringen zum Zwecke des Stoppens  in Frage komme und auch sonst die von der Polizei mangelhaft erforschte Spurenlage kein andere Möglichkeit im Zusammenhang mit nahezu allen Zeugenaussagen (gerade auch unbeteiligter Zeugen) zulasse, als das  Stech die Verletzungen und ggf. Todesfolgen zumindest bewusst in Kauf genommen hat. In der Frage einer den Schuldspruch ausschliessenden Notwehr wollte der Staatsanwalt zu Gunsten von Stech daran festhalten, daß durch Bewegung der Gruppe der Antifaschistinnen auf ihn zu, eine Notwehrlage gegeben war.  Hinsichtlich des nötigen Verteidigungswillen wollte er diesen  trotz aller vielen gegenteiligen Anzeichen diesem eben noch zu billigen. Nur sah er keine geeignete Verteidigungshandlung  in der beschleunigenden Vollgasfahrt ohne jede Warnzeichen oder gar verlangsamenden Tempo. So verneinte der Staatsanwalt zugleich Notwehr wie Notwehrexzess, welchen  die 1. Schwurgerichtskammer 2012 dem Stech zugebilligt hatte.
Zur paukenschlagenden Überraschung aller im Gerichtssaal Anwesenden machte Dr. Florian Rink dann aber eine 180-Grad-Wende. Ausgerechnet in der Begegnung mit den Staatsschutzbeamten Hochstein und Schnaiter nach seiner Vollgasfahrt in ca. 1 km Entfernung wollte er nach über zwei Jahren einen Tötungsdeliktsausschluss des Nazi Stech sehen. Da er denen "alles" schilderte - die aber nicht einmal den Notruf alarmierten !- sei von einem Rücktritt vom beendeten Versuch des Tötungsdeliktes zurückgetreten. Folglich käme für Ihn - erstmals seit 2 Jahren - nur ein gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr und gefährliche Körperverletzung in Frage. Zu ahnden mit nur einer Bewährungsstrafe  am unteren Ende des Strafrahmen (1 bis 10 Jahren) mit 1 Jahr und sechs Monaten und sechsmonatigem Fahrerlaubnisentzug in Frage.
Nebenklage

Die Nebenklage
Quelle: 
RDL/L
Rechtsanwältin Angela Furmniak stimmte in die objektive Sachverhaltsdarstellung des Staatsanwalt  und nach dem Ergebnis des 2 monatigen Puzzles in  der Beweisaufnahme voll überein: Inbesondere sei auszuschliessen, daß die noch ungeklärte Situation des 1. Verfahrens - von der Verteidigung behauptetes seitliches Aufspringen bzw. Behauptung mit Pfefferspray sei Front- Fenster eingeschlagen worden - die die 1. Kammer  unter der vorsitzenden Richterin Dr. Kleine -Cossack als ungeklärt betrachtete, nun - auszuschliessen - als geklärt zu betrachten sei. Insbeondere der  einzig durch staatliche Organe (hier Gerichtsbeschluss der 3. Kammer) aufgeklärte Zusammenhang der Körperhaare des Verletzten Alexander K. am Mitsubishi Spoiler  des Stech schlösse gestreute Zweifel aus. Nur die in letzter (Milli-)Sekunde vom Verletzten vorgenommne Ausweichbewegung auf die Motorhaube hätte noch schwerere und letzlich tödliche Verletzungen vereitelt. Ein frontaler Ausweichsprung den viele Zeugen bestätigten, hätten wie auch die Sachverständigen erläutert haben, nur zu Körper-Prellungen statt Brüchen  neben dem Hirntrauma und langen Verletzungsfolgen (Aphasie) geführt. Zugleich bestritt RAin Furmaniak die Gebotenheit  dieser Vollgasfahrt: Florian Stech hatte durch die doppelte lamgsame Durchfahrt der Antifas und das wechselseitige Erkennen auf diese  reagieren können und habe reagiert: "Cool und gelassen". Er fuhr an die Ausfahrt, so dass sich ihm drei Möglichkeiten boten. Er kontaktierte seine "Kameraden" telefonisch  und sah die Antifas über die Brücke  kommen. Selbst wenn Ihm  hier eine Notwehrlage zubilligbar sei, angesichts des von Ihm bemerkten Pfeffersprays in der Gruppe, sei seine Vollgasfahrt ohne Warnung, gerade dadurchvdas er nach links abbog  in die Gruppe hinein und binnen 1 Sekunde durch die Gruppe durch , nicht geboten gewesen. Gegenüber dem Zeugen Heidiri wie auch dem Notrufbeamten - also tatnah - hab er seine Gleichgültgkeit zu Verletzungen seitens der Antifa zur Schau gestellt. Völlig unglaubwürdig sei die Ausführung des KHK Schneider, der erstmalig im ersten Verfahren von "Aufgeregtheit bis Panik" bei Stech sprach. Aber am Tatabend selbst ein Protokoll verfasste, das diesen Umstand nicht im entferntesten nahelegte. Empathie zeigte Stech vor allem gegenüber dem beschädigten eigenen Mitsubishi ("Scheisse Auo kaputt") das er fotografierte während der Verletzte intubiert noch am Tatort lag. Auch würden die Vorverurteilungen - u.a. Eintreten auf einen am Boden liegenden falsch Beschuldigten - die mehrfachen Todeswünsche für die "Zecken", die er in seiner Erstbeschuldigtenvernehmung implizit bestätigt hatte,  seine Sinsheimer Rede gegen "Abschaum", dem Menschenrechte nicht zu stehen aber vielmehr  eine "Kugel" würden eine nationalsozialistisch durchdrungeneTäterprsönlichkeit belegen. Die wusste, daß die Vollgasfahrt lebensgefährdend war und gerade auch diese wollte. Sie schloss mit: "Herr Stech wir wissen das sie während der letzten 2 Jahre ihre Füssen stillgehalten haben, wir wissen aber auch um ihre anhaltende rassistische Gesinnungsbetätigung."
Rchstanwalt Jens Janssen
Quelle: 
RDL/L
Rechtsanwalt Janssen setzte sich vor allem mit dem angeblichen "Verteidigungswillen" von Stech auseinander. Zunächst zeigt er sich geschockt  über die Volte der Staatsanwaltschaft, die nach über zwei Jahren vertieft begründeter versuchter Tötungsabsicht erstmalig einen "völlig fernliegenden " Rücktritt vom beendeten Versuch aus der Tasche zieht.
Unter Bezugnahme auf die jüngst im 37. Strafverteidigertag zur Durchsetzung der bundesdeutschen Nachkriegsjustiz mit Nazijuristen und die dabei prägende Kumpanei, sei erst spät die Aufarbeitung dieser Verstrickungen vornommen worden. Als Resultat ergäbe sich , das zeigen ihm gerade auch die Aussagen im Urteil des 1. Verfahrens eine völlig neue  Verblendung. Gerade  weil man - im Gegensatz zur Polizei z.B. - dies  aufgeabeitet habe, könne man sich nicht mehr vorstellen, das erneut mit nationalsozialistisches Gesinnung , ja aus ihr heraus, Taten begangen werden können.
Auch ihm sei erst beim NSU-Verfahren deutlich geworden, dass mittlerweile wieder Gruppen unterwegs seien, die gerade aus ihrer nationalsozialistischen Gesinnung heraus bereit sind solche Taten zu begehen. Eine  Amnesty Untersuchung zu den Tötungsverfahren von  137 getöteten Obdachlosen belege diese neue Blindheit in der unterlassenen  Ausforschung der Tatmotive dieser Täter, weil die Justiz wie bis zum NSU er selbst auch, dies nicht für möglich hält.  Das BGH Urteil zur Aufhebung des freisprechenden Urteil der 1.Kammer und mit seinem Verlangen der genauen Auseinandersetzung mit dem (vermeintlichen) Verteidigungswillen lege in diesem Verfahren die Messlatte an.
Dabei sei zunächst festzuhalten, das die Polizei in ihren Staatschutzabteilungen sich strikt weigern, diese Aufklärung zu leisten. Erst beriefen sie sich auf Aussageverweigerungen, als sie mussten, kamen nur Verharmlosungen heraus ("KSB pflegt deutsches Liedgut" KHK Hochstein).

Die wiederholte Termininierung auf den Tag der Deportation der badischen Juden sei eben dieses gleich  bewusste Spiel von Stech wie vieler Nazitäter in der bewussten Anknüpfung an die historischen nationalsozialistische Taten. Wie sich auch  die Demonstration nationalsozialistischen Gedankengutes in  die nahezu identische Posierung des NSU vor dem Tor des KZ Buchenwald "Arbeit mach frei" . Selbst die Zeugen aus der Naziszene, die von der Polizei beinah versteckt wurden (Drohneck und Setterich), die von einer neuen Eskaltionsstufe sprachen, die Stech ausführte, zeigten dass die Geldbeschaffungsparty und ihr Schleusungspunkt kein mal so eben unschuldige Ruhezone darstellten:
Stechs umparken des Mitsubishi, seine von den angerufenen Nazizeugen bei lautgestellten Handy bekundete Aussage "da kommen die Zecken" - genau dieser Geschehensablauf zeige, dass sich Stech über seine Handlungsalternativen wie Ziele völlig im klaren war, als er losfuhr. Auch seine tatnächste Aussage auf dem Notruf : "Es waren die Linken, die kamen .. unsere poliischen Gegner" als Reaktion auf die ungläubige Nachfrage "sie können doch nicht einfach jemanden umfahren" wie die präzise Schilderungs seiner Handlungsalternativen zu seiner Vollgasfahrt belegen ein voll ungetrübtes  Bewusstsein über das, was er tat. Dies war aber  genau das, was er auf facebook just drei Tage zuvor vorweg gedacht und gewünscht hat.  Nämlich die "Zecken" in einer Notwehrlage um zu nieten.  Ein Vorgang den die unbeteiligten  Zeugen  F und H  genau so wahrgenommen haben und zudem sein erkennbare Desinteresse an den Folgen für die Umgefahrenen noch dazu. Wie angesichts dieser Aussagen die Staatsanwaltschaft zu den Annnahme eines möglichen Rücktritts kommen könne, sei völlig unerklärbar.
Die Nebenklägerinnen selbst gaben dann die Erklärung ab, dass weil auch dieses Verfahren wieder die  falsche links gleich rechts These der Staatsschutzorgane durch verschiedenen Einführungen in den Prozess zu bestätigen suche, trage es zur Verharmlosung von Nazibanden bei. Dieser Linie der Verharmlosung wie Relativierung faschistischer Gefahren entgegen zu treten sei ihre Motivtaion zu diesem Verfahren gewesen. Die Doktrin der Extremistheorie die Menschen tötende Faschisten mit denen gleichsetzte, die sich der braunen tödlichen Gewalt entgegestellen, sei auch in diesem Verfahren dominant.  Weil  auch dies  Verfahren ein Paradebeispiel sei und demonstriere, das mit den Mittel der Justiz die Darlegung tödlicher Gewalt von Faschisten erkennbar  wegen fehlender ernsthafter Ermittlungen nicht möglich sei, werden sie der Urteilsverkündung fern bleiben.2:15

Stechs Verteidiger

Stechs Pflichtverteidiger Rechtsanwalt Ulf Köpcke
Quelle: 
RDL/L
Begann mit Vorbemerkungegen in dem er sich über die Staatsanwaltschaft freute  und sein Plädoyer auf andere Konsequenzen beschränken wollte. Indirekt gegen die Erklärung der Nebenklägerinnen meinte Rechtsanwalt Ulf Köpcke auch darauf verweisen zu müssen: Gerichtsverfahren seien keien NSA  die alles sammle. Sondern müssten sie einen konkreten Sachverhalt prüfen.
Dieser Sachverhalt sähe er beschränkt auf die 10 Sekunden vom Start des Autos durch Florian Stech und den "Unfall". Dieses "Kerngeschehen" sah er aber dann ganz selektiv im Sinne seines Nazi-Mandanten. Er wollte trotz - anderer Schilderung im Notruf z.B. - nur die Einlassung bei der Polizei in Beratung durch NSU-Anwältin Schneiders gelten lassen. So wollte er auch keinen Rückschluss auf die Tatmotivation aus dem Geschehensablauf zur Kenntnis nehmen. Nach Beratung durch die NSU Verteidigerin hätte Stech doch dann  auch  von  "nur weg" und "Panik" gesprochen. Eine Schwächung seiner Stellung in der Naziszene wie die 1. Kammer 2012 zu bewerten wusste.  Zwar sei das beim P+R ein "Schleusungspunkt " gewesen , aber da man nicht im Internet bekanntgeben wolle, wie man direkt zur Wiese in Bahlingen bei den Adlers komme. Während so Stech zum rein "zufälligen" Schleuser wird, gerät die Notwehrlage in immer dräuendere Farben: der Pfefferspray, der jetzt aber nicht als Ursache der kaputten Frontscheibe gilt. Auch die Zeugin sei doch in Angst wegen der Vermummung gewesen - warum nicht auch Stech, wenn da fünf auf ihn zu kommen und er allein ist. Er könne zwar ggf. einen Nötigungswillen seines Mandanten zu billigen. mit seiner Vollgasfahrt "Springt bei Seite- hattet doch Zeit genug". Das sei aber nunmal Charakteristikum jedes Notwehrwillens. Dumm nur, daß es der Sachverständige auschloss, dass es von den Antifas  erkennbar war, dass Stech auf sie zu brauste. 1 Sekunde blieb nach dem Linksabbiegen im Gegensatz zum Verfahren von 2012 auf das die 1.Kammer noch mit 7 Sekunden berechnete ab Start.
Na Ja, dass  in der Notwehr eine rechtmässige Alternativhandlung  verlangt werde ("gebotenes mildestes Mittel") könne, sei doch nicht zu lebensfremd auszulegen wie vom BGH. Die Antifas seien durch die quietschenden Reifen doch gewarnt genug gewesen, hupen wenn man steuern müsse?  Zuviel verlangt. Abbremsen, wenn die Gefahr doch dann zunehmen könne? Haben die Jungs jenseits des Srassenhügels im Gegensatz zu allen Zeugen nicht gar Bremslichter an Stechs Wagen bemerkt? (Hilfsantrag, die vorsitzende Richterin der 1.Kammer  zu vernehmen).   Wär nicht vielleicht doch ein Abstoppen des von Stech schwer  Verletzten in der 1 Sekunde möglich und dann  eine Rückbewegung um dann seitlich auf das Fahrzeug aufzuspringen und dabei die Körperhaare mittig am Spoiler zu verlieren? (Sehr haarig Herr K.)
Sei es etwa lebensfern, dass nach dem Anherrschen durch  seinen "Vorgesetzten"(? nur autoritärer Charakter?), KHK Schnaiter er müsse zum Platz zurück zukommen , er dann im Notruf wie bei der Feuerwehr antraniert, präzise Angaben gemacht habe  (Dumm: inclusive Handlungsalternativen, die er aus "Angst" nach Schneiders-Beratung nicht gesehen hatte, aber einen Radfahrer.) 

Da einer der töten will, nicht bremst und an die Verteidigungshandlung wie den Verteidigungswillen nicht lebensfremde Anforderungen zu stellen seien, verlangt der Verteidiger ein Freispruch wegen Vorliegen von rechtfertigender Notwehr.

Seine Entscheidungen/Urteil will die 3. Kammer am Freitag 31.1.2014 um 14 Uhr bekannt geben.
(kmm)
PS: Bemerkenswert an diesem Prozesstag: Nahezu das gesamte Staatsschutzderzernat des Polizeipräsidiums im Zuschauerraum Platz fand - "Wir arbeiten heute hier" war zu hören, Ein Gerücht ist aber, das aussser Hr. Delitzsch auch Teilnehmende des Staatsschutz das Plädoyer von Ra Köpcke beklatscht haben sollen