Prozess gegen Nazi Stech trudelt weiter

Prozess gegen Nazi Stech trudelt weiter

Mit 25 Minuten Verspätung begann am heutigen 29.1.2014 in Saal 4 des Landgerichtes der 10. Prozesstag gegen den Ortenauer Nazi Florian Stech. Der vorsitzende Richter Arno Wiemann bat die juristischen Verfahrensbeteilgten zur Erörterung wohl über einen Antrag der Pflichtverteidigung.
Danach wurde das Verfahren mit den Ergebnissen der DNA-Muster Vergleichs von Haaren am Kühler des von Stech als Tatwerkzeug benutzten japanischen Kleinwagens mit dem Geschädigten A.K.. Das Gutachten bescheinigte mit nahezu - trillion - Sicherheit die  "vollständige Übereinstimmung" mit der Speichelprobe des Nebenkläger A.K.. Somit wird ziemlich sicher, dass Alexander nur durch den Sprung auf den Wagen der tödlichen Gewalt des Florian Stech den Schwung nehmen konnte. Ähnlich erschien es im Verfahren schon  mehreren Zeugen.
Nebenklage Vertreter Jens Janssen stellte zudem den Beweisantrag ein Video der  Nazigruppe Freie Kräfte Kraichgau zu spielen. In diesem soll wenige Monate vor der Vollgasfahrt des Stechs, eine gefilmte Rede belegen, dass für den Stech wie auch schon aus seiner Facebook-Kommunikation hervorgeht, die Tötung für Menschen, die er für "ABSCHAUM" hält, ganz selbstverständlich als in Übereinstimmung mit seinem Verständnis von "Nationalen Sozialismus" deklarierte wurde. Pflichtverteidiger Köpcke widersprach als nicht sachbezogen zum Tatvorwurf des Verfahren  und nicht sicher feststellbar hinsichtlich der urheberrechtlichen Quellenlage.
Das Gericht vertagte sich auf 11 Uhr, um über die Anträge zu befinden. Zum Antrag der Nebenklage erklärte RA Janssen 1:20