Schweizer Bundesgericht lehnt Mordklage gegen Nestlé ab

Schweizer Bundesgericht lehnt Mordklage gegen Nestlé ab

Das Schweizer Bundesgericht hat eine Klage gegen den Nahrungsmittelkonzern Nestlé im Zusammenhang mit der Tötung des kolumbianischen Gewerkschafters Luciano Romero Molina abgelehnt. Der Vertreter der Gewerkschaft Sinaltrainal, war 2005 in Valledupar im Nordosten Kolumbiens verschleppt und ermordet worden, während er bei der Nestlé-Tochterfirma Cicolac angestellt war. Zuvor hatte er über längere Zeit Morddrohungen erhalten.

Romeros Witwe reichte 2012 im Schweizer Kanton Zug Klage gegen den Nestlé-Konzern sowie fünf Manager wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung ein. Der Konzern habe trotz der Morddrohungen als Arbeitgeber nichts unternommen, um den Gewerkschaftsvertreter zu schützen, so die Argumentation der Anklage.

Nestlé wies alle diesbezüglichen Vorwürfe stets von sich. "Wir betonen [...] erneut, dass Nestlé absolut keine Verantwortung für die Ermordung von Herrn Luciano Romero trägt, weder direkt noch indirekt, weder durch aktives Tun noch durch Unterlassen",
Die nun erfolgte Entscheidung des Bundesgerichts, die Nestlés Position stützt, bestätigt ein Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts vom vergangenen Dezember. Die in Berlin ansässige Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), welche die Witwe des getöteten Gewerkschafters juristisch unterstützt, erwägt nun, den Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzuziehen.