Der Ministerausschuss des Europarats hat am Montag eine offizielle Empfehlung zum Schutz von Menschen, die auf Verletzungen oder Gefährdungen des Öffentlichen Interesses hinweisen, oder Informationen hierzu öffentlich machen verabschiedet, schreibt das whistleblower netzwerk e.v. Als "Öffentliches Interesse" gelten "Verletzungen der Rechtsordnung und der Menschenrechte sowie Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Umwelt". Mit dieser 29 Prinzipien umfassenden Empfehlung werden die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, einen gesetzlichen und institutionellen Rahmen zum schaffen, der "bezahlte und unbezahlte, gegenwärtige und frühere Beschäftigte sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Sektor" schützt. Whistleblowing sei eine "Form der Ausübung des europäischen Grundrechts auf Meinungsfreiheit", heißt es weiter und könne auch öffentlich erfolgen. Whistleblowing solle demnach mit kostenlosen Beratungsangeboten und Aufklärungskampagnen über die positiven Effekte und zur Steigerung der Akzeptanz erleichtert werden.