Luxemburg: Berufungsgericht fällt widersprüchliches Urteil über Whistleblower der Affäre LuxLeaks

Berufungsgericht fällt widersprüchliches Urteil über Whistleblower der Affäre LuxLeaks

Das Berufungsgericht von Luxemburg hat am gestrigen Mittwoch sein Urteil im Prozess gegen die Whistleblower der sogenannten LuxLeaks-Affäre gefällt.

In erster Instanz hatte ein luxemburgisches Gericht zwei Whistleblower und einen Journalisten verurteilt. Ihnen wurde vorgeworfen, vertrauliche Informationen gestohlen und veröffentlicht zu haben. Dabei ging es um Dokumente, wonach die luxemburgische Regierung sehr verlockende Steuervereinbarungen mit internationalen Firmen abschloss, damit sie ihre Gewinne aus anderen Ländern in Luxemburg versteuern.

Antoine Deltour, ehemaliger Mitarbeiter der internationalen Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers und Hauptverantwortliche für die Enthüllungen, wurde zu 6 Monate Haft auf Bewährung und 1.500 Euro Bussgeld verurteilt. Raphaël Halet, ebenfalls ehemaliger Mitarbeiter derselben Firma und an den Enthüllungen beteiligt, wurde zu 1.000 Euro Bussgeld verurteilt. Der Journalist Edouard Perrin, wurde freigesprochen.

Zu diesem Urteil erklärt die Französische Liga für Menschenrechte: "Zum ersten Mal

erkennt ein nationaler Richter in Europa, dass das Geschäftsgeheimnis im öffentlichen Interesse gebrochen werden darf. Es ist unbestreitbar ein moralischer Sieg." Die Menschenrechtsorganisation bemängelt jedoch, dass die luxemburgische Justiz in ihrem Widerspruch beharrt, die Whistleblower unbedingt zu verurteilen, obwohl sie gleichzeitig anerkennt, dass ihre Enthüllungen von öffentlichem Interesse sind.

(mc)