Rodung light? Wieso- die Baumschutzsatzung gilt nur in Siedlungsgebieten in Freiburg

Rodung light? Wieso- die Baumschutzsatzung gilt nur in Siedlungsgebieten in Freiburg

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Bild von Rodungstrasse für Abwasserkanal zur künftigen zentralen  Energiezentrale in Freiburg- Dietenbach
Rodungstrasse zu künftig zentraler Energie-Großwärmepumpe für Dietenbach am östlichen teil des Tiergehege Parkplatz
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Foto: KMM2023/RDL

In der vergangenen Woche liess die Stadt den Baumbewuchs des Geländes der ehemaligen Hundeschule Kohne roden. Auf Nachfrage am Rande des Hauptausschuss liess die Sprecherin der PG Dietenbach gegenüber RDL verlauten, daß die Rodung deshalb ohne Genehmigung möglich sei, weil das Gebiet ausserhalb der Siedlung liegt.
Am Dientag morgen den 17.10.23 und den ganzen Tag über liess die PG Dietenbach - trotz eines gegenläufigen vom NABU erwirkten Eilbescheides wegen fehlender Abwägung zur Trassenführung der  Gasleitung im Baugebiet- am westlichen Rand den Langenmattenwald am Parkplatz des Mundenhofes eine Trasse zur künftigen Energiezentrale zur geplanten Großwärmepumpe der Badenova schlagen.
Am gleichen Tag wurde bekannt, dass im VG Freiburg ein weiterer Eilantrag einer Hausgemeinschaft aus der Bollerstaudenstr. anhängig ist, der wegen fehlerhafter Abwägung mit schutzwürdigen Belangen der gesundheitlichen Funktion des Waldes als  Klima- und Erholungswaldes, gegen vorgezogene Massnahmen im (Dietenbach) Langenmattenwald wie Leitungsverlegung oder Strassenbahntrassen eingelegt ist . Diese waren wir die Mundenhofer Parkplatzrodungen vom Gemeinderat am 26.9.2023 genehmigt worden - trotz dem Fehlen eines Beschlusses zum 1. Bebauungsplan
(kmm)

Zur Infoklarheit. Der Meldungsverfasser ist Teil der klagenden Hausgemeinschaft.